Prostituiertenschutzgesetz 2017 - Maßnahmen, Vorgehen, Auswirkungen
(04.09.2017, 18:54)fish01 schrieb: Dem Betreiber vom Laufhaus meinen Personalausweis zeigen? Das wüsste ich aber ...

In Deutschland muss zwar jeder ab 16 Jahren einen Personalausweis besitzen, aber diesen muss man nicht verpflichtend (als deutscher Staatsbürger) mit sich führen.
Noch weniger muss man jedermann seinen Ausweis vorzeigen, was zumindest ich einem Bordellbetreiber/Wirtschafter auch keinesfalls machen würde.
Im Allgemeinen muss man sich nur gegenüber staatlichen Organen ausweisen und nicht irgendwelchen eventuell dubiosen Gestalten, die ihr Geld im Rotlichtbereich "verdienen".
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Es bedanken sich: Quax der Bruchpilot,Erlenking,Woller,stuermi,Mr. Longtime


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RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - von haifisch - 04.09.2017, 20:11
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