Prostituiertenschutzgesetz 2017 - Maßnahmen, Vorgehen, Auswirkungen
(04.09.2017, 18:17)stuermi schrieb: nein, du begehst eine Ordnungswidrigkeit, wenn auch eine, die mit empfindlichen Bußgeldern belegt sein kann Aufsmaul

Stimmt, und wenn auch, ich habe mir noch nicht eine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob ich da gegen irgendein Gesetz verstoße, wenn mir eine Dame die Nudel lutscht und ich fang damit auch nicht an. Den meisten Frauen geht es doch genauso. Meine Überzeugung ist und bleibt, dass erwachsene Menschen das tun sollen, was sie möchten und nicht das, was sich irgendwelche realitätsfremden Politikernasen ausgedacht haben.
Wer soll den Quatsch denn auch kontrollieren.

Die wichtigste Änderung ist, dass es auf den Webseiten vermerkt ist und im Bordell Schilder rumhängen, dass Kondompflicht besteht.
Das reicht doch auch nun wirklich.
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Es bedanken sich: stuermi,Stuart,Sugardaddy,nobby,Gere6,arno_nym,Mr. Longtime


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RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - von Cicassos - 05.09.2017, 05:50
Hurenhilfe Aldona - von LaFee - 17.03.2018, 00:18