Prostituiertenschutzgesetz 2017 - Maßnahmen, Vorgehen, Auswirkungen
(04.11.2017, 12:43)caipiII schrieb: Jungs, ich habe mal ne blöde Frage. Das der Schiedel in die Tüte muss ist klar, aber wie schau das mit Oralverkehr bei der Frau aus??
Ne DSL meinte zu mir sie läßt sich nicht mehr lecken, wegen dem Gesetz. Ich habe ein bisserl dumm geschaut, wenn man es aber genau betrachtet kann man ihr nicht wiedersprechen.
Doch, man kann und man muss ihr widersprechen:
Im Gesetz steht kein Verkehr ohne Kondom. Erklär mir mal bitte wie Oralverkehr also Lecken bei der Frau mit Kondom funktionieren soll.
Ein Kondom über die Zunge ziehen ist nicht praxistauglich. Wenn der Gesetzgeber wollte, dass ein Lecken nur mit Schutz stattfindet, hätte er Lecktücher mit aufgeführt, hat er aber nicht.
Die Idee hinter dem Kondomzwang war die Frau zu schützen, nicht den Freier.

Wenn deine Else nicht mehr geleckt werden will und das Gesetz als Begründung anführt, ist das Blödsinn.
Wenn sie nicht will, will sie nicht und soll das klar sagen und sich nicht irgendeine dämliche Begründung suchen, denn im Gesetz steht davon nichts.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - von Cicassos - 04.11.2017, 13:02
Hurenhilfe Aldona - von LaFee - 17.03.2018, 00:18