30.12.2017, 10:42
Immer wieder gibt es Fragen zur Anmeldung. Das Gesetz erlaubt alternativ auch eine "Zustellanschrift".
Anscheinend gibt es dazu schon erste kommerzielle Anbieter:
https://zustellanschrift.de/
Hier noch eine Erläuterung dazu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zustel...19689.html
Bin mal gespannt, wie sich das Thema im nächsten Jahr auswirkt, jedenfalls ist der Wissensstand dazu bei den Mädels sehr unterschiedlich.
Zitat:(1) Bei der Anmeldung hat die anmeldepflichtige Person zwei Lichtbilder abzugeben und folgende Angaben zu machen:
1. den Vor- und Nachnamen,
2. das Geburtsdatum und den Geburtsort,
3. die Staatsangehörigkeit,
4. die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift
und
5. die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist.
Anscheinend gibt es dazu schon erste kommerzielle Anbieter:
https://zustellanschrift.de/
Hier noch eine Erläuterung dazu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zustel...19689.html
Bin mal gespannt, wie sich das Thema im nächsten Jahr auswirkt, jedenfalls ist der Wissensstand dazu bei den Mädels sehr unterschiedlich.