Verurteilung wegen Stealthing
Information 
Eine Rechtsecke gibt es im Forum ja nicht; vielleicht hätte es auch in die Presseecke gepasst.
Ich poste es zur Info und Warnung mal hier:
https://www.watson.de/leben/best%20of%20...verurteilt

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Stealthing
Thailand, Westafrica, Philippinen, Ostafrica ...
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Es bedanken sich: Jerry,muggel,Bronto8
i’m Grunde muss man heute bei jedem privaten Fick
damit rechnen dass man vor Gericht landet!!

jede Tussi kann Dich verklagen
- er wollte AO mit mir
-er hat mich versuch zu vergewaltigen
und was weiß ich noch alles

es ist sicherer im Club zu bumsen:-)
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Es bedanken sich: haba
Hier ging es aber um einvernehmlichen sex, der typ hat dann aber während der nummer das gummi abgezogen obwohl die frau vorher auf ein gummi bestanden hat.
Ich kann das urteil an sich sehr gut verstehen und finde es ok.

lw
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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Es bedanken sich: Homer J,morten
(19.12.2018, 06:20)freerider schrieb: es ist sicherer im Club zu bumsen:-)

Warum sollten die gesetzlichen Regelungen in einem Club in Deutschland nicht gelten?  Grübel
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

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Es bedanken sich: Lustwandel,Homer J,morten
(19.12.2018, 06:55)Lustwandel schrieb: Ich kann das urteil an sich sehr gut verstehen und finde es ok.

lw

Dito. Geht gar nicht.
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Es bedanken sich: morten
Das hat schon eine andere Dimension und die Verurteilung ist nur mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts zum Ende des Jahres 2016 zu erklären. Seit der Einführung des neuen § 177 StGB ist der sexuelle Übergriff unter Strafe gestellt und es bedarf keiner Nötigungshandlung mehr im engeren Sinne, um auch von einer Vergewaltigung auszugehen.

Ein sexueller Übergriff liegt bereits vor, wenn jemand an einer anderen Person gegen deren/dessen erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vornimmt. In der Tat wäre der Sachverhalt, der dieser Verurteilung zugrunde liegt, nach bisheriger Rechtslage wohl nicht strafbar - allenfalls bei Ansteckung mit einer Krankheit etc. Nach heutigem Recht ist aber ein sexueller Übergriff bei absichtlichem Weglassen eines Kondoms gegen den vorher ausdrücklich mitgeteilten Willen ("ich will Dich - aber nur mit Kondom") der Frau nicht ganz fernliegend ("sexuelle Handlung an einer anderen Person gegen deren erkennbaren Willen").

Ein solches Vorgehen ist übrigens (logisch!) auch im Club strafbar, es sei denn, die CDL hat keinen entgegenstehenden Willen erkennbar werden lassen. Hier wird es - wie so oft - zu Schwierigkeiten in der Beweisführung kommen. Dennoch dürfte es keine Unterschiede zu dem beschriebenen Fall geben. Es gilt aber natürlich gleichermaßen, dass eine Frau, die z.B. mitten in der Übertragung eines Fussballländerspiels - nachdem sie gerade die Schnittchen auf dem Wohnzimmertisch neu drapiert hat Engel - dem Mann gegen dessen erkennbaren Willen ("lass mir meine Ruhe - ich guck gerade Fussball") in den Schritt fasst (sexuelle Handlung!), in strafrechtliche relevanter Art sexuell übergriffig ist (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren!!!) Dodgy .

Das zeigt den ganzen Aktionismus und die Unstimmigkeiten, der hinter der Verschärfung des Sexualstrafrechts stehen. Ich habe selber schon unzählige Momente erlebt, in denen einer Frau sich mir gegenüber in dieser Form strafbar gemacht hat. Es werden so ganz nebenbei unzählige Momente der Verführung in drastischer Form (Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahr - echt schweres Delikt!) unter Strafe gestellt und man kann nur hoffen, dass hier entweder über die Rechtsprechung oder (eher unwahrscheinlich) die Politik noch ein Korrektiv eingebaut wird.

Ganz ähnlich war übrigens auch der Fall Assange gelagert dem in Schweden ein Vergewaltigungsvorwurf aus ähnlichen Gründen gemacht wurde:

https://www.welt.de/politik/ausland/arti...sange.html

Der Vorwurf wurde aber zwischenzeitlich wohl fallengelassen.


nerdbuster
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Es bedanken sich: peterPowers,Al-B.
Wenn die Version der Frau stimmt ist das Urteil natürlich richtig.
Und wenn die Version des Mannes stimmt? Was dann?
Es gibt genug psycho Tussis, das sieht man an den Fällen angeblicher Vergewaltigungen durch
Prominente.
Mannheim, where the wild men are!  Big Grin
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Wollte noch ergänzen, dass auch jede penetrante Anmache einer CDL im Club gegen den erklärten Willen des Mannes ("nee, will jetzt nicht" - "ach komm, überlegs Dir doch nochmal") mit einem Griff an die falsche Stelle - oder eine sonstige "sexuelle Handlung" im Sinne des § 177 - als sexueller Übergriff mit Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahr geahndet werden müsste. Diesen Fall hatte man aber im Gesetzgebungsverfahren wohl nicht primär im Blick Verwirrt


nerdbuster
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Es bedanken sich: peterPowers,Al-B.
(19.12.2018, 10:46)nerdbuster schrieb: ... Es gilt aber natürlich gleichermaßen, dass eine Frau, die z.B. mitten in der Übertragung eines Fussballländerspiels - nachdem sie gerade die Schnittchen auf dem Wohnzimmertisch neu drapiert hat Engel - dem Mann gegen dessen erkennbaren Willen ("lass mir meine Ruhe - ich guck gerade Fussball") in den Schritt fasst (sexuelle Handlung!), in strafrechtliche relevanter Art sexuell übergriffig ist (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren!!!) Dodgy .

Eine gute Möglichkeit, seine Frau loszuwerden, wenigstens für ein paar Jahre.  Wink
Soweit mir bekannt ist, handelt es sich sogar um einen „Offizialdelikt“. d.h. wenn die Ermittlungsbehörden davon Wind bekommen, müssen sie ermitteln, egal, ob eine Anzeige vorliegt oder nicht, oder eine Anzeige zurückgezogen wird.

Aber mal ernsthaft: Weder dieser Fall, noch eine verschärfte Anmache im Puff sollte uns ernsthaft am Sinn dieser Vorschrift zweifeln lassen.

Br Winke nto
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

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(19.12.2018, 11:25)Bronto8 schrieb:
(19.12.2018, 10:46)nerdbuster schrieb: ... Es gilt aber natürlich gleichermaßen, dass eine Frau, die z.B. mitten in der Übertragung eines Fussballländerspiels - nachdem sie gerade die Schnittchen auf dem Wohnzimmertisch neu drapiert hat Engel - dem Mann gegen dessen erkennbaren Willen ("lass mir meine Ruhe - ich guck gerade Fussball") in den Schritt fasst (sexuelle Handlung!), in strafrechtliche relevanter Art sexuell übergriffig ist (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren!!!) Dodgy .

Aber mal ernsthaft: Weder dieser Fall, noch eine verschärfte Anmache im Puff sollte uns ernsthaft am Sinn dieser Vorschrift zweifeln lassen.

Br Winke nto
Doch - genau dieser Fall sollte am Sinn der Vorschrift zweifeln lassen! Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Rechtsstaats und der Umstand, dass unzählige Alltgassituationen, bei denen niemand auch nur auf die Idee kommen könnte, es handelt sich um Straftatbestände, kriminalisiert werden, ist - gelinde gesagt - bedenklich. Aus diesem Grund wurde bis Ende 2016 eine Nötigungshandlung verlangt (es reicht hier aus, wenn nur die Hand mit sanftem Druck weggeschoben wird und man sich über diese Abwehr hinwegsetzt etc.). Dies ist aber nunmehr nicht erforderlich, sondern es reicht der erkennbare Wille.  

Der sexuelle Übergriff ist derart weit und unscharf gefasst, dass es einfach nicht absehbar ist, ab wann man sich bereits im Straftatbestand (und was für einem - mind. 6 Monate!) befindet und ab wann (noch) nicht. Das kann nicht sein - und hätte ich es denn gewollt, dass die Frau, die mich zärtlich berührt ("sexuelle Handlung"), obwohl ich gerade noch "nein - wir kuscheln morgen gleich nach dem Aufwachen" gesagt habe ("gegen den erkennbaren Willen"), ohne gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Spielraum (es gibt keinen minder schweren Fall etc.) eine Haftstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren erhalten (muss!!!). Hätte hier nicht - wie nach altem Recht - verlangt werden können, dass ich zumindest erst ihre Hand wegschiebe und sie sich mit ihren "Zärtlichkeiten" über diese Abwehrhandlung hinwegsetzt (dann in der Tat Nötigung).

Wahrscheinlich hat jeder erwachsene Mensch schon unzählige Situationen erlebt, in denen er oder sie sich in dieser Weise oder aber der oder die Gegenüber sich strafbar gemacht hat. Die Rede ist nicht von der sexuellen Belästigung (§ 184 i StGB neu - ein vergleichsweise milde bestraftes Deilkt) sondern von dem sexuellen Übergriff (mind. 6 Monate!). Würden alle diese unzähligen Situationen zur Anklage gebacht, wären die Straßen leer und die Gefängnisse voll. Und das bei Handlungen, bei denen das vermeindliche Opfer wohl gar nicht gemerkt hat, dass gerade jemand sich in die Gefahr einer mehrjährigen Haftstrafe gebracht - und diese am besten auch noch erhalten - hat.

Genau diese Fälle sollten am Sinn der Vorschrift zweifeln lassen.

nerdbuster
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Es bedanken sich: peterPowers,Vanguard,Al-B.
(19.12.2018, 06:55)Lustwandel schrieb: Hier ging es aber um einvernehmlichen sex, der typ hat dann aber während der nummer das gummi abgezogen obwohl die frau vorher auf ein gummi bestanden hat.
Ich kann das urteil an sich sehr gut verstehen und finde es ok.

lw

da bin ich bei Dir!!

ich meinte damit , dass jede Tussi sowas behaupten
kann...er sagte zum bsp, dass das Ding kaputt war 
u er raus zog u es mit der Hand beendet hatte
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@freerider
Für die Klärung des Umstandes des Geschehens ist das Gericht zuständig, deshalb gibt es so etwas.

Man kann doch nicht sagern: ich mache ein Gesetzt nicht weil es ein Missbrauchsrisiko gibt. Das Problem des Missbrauches ist doch latent.

lw
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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An den Fall des "Stealthing" werden die Verfasser des Gesetzes wohl auch nicht in erster Linie gedacht haben, als sie im Zuge der "nein heißt nein"-Debatte den neuen § 177 geschaffen haben. Es wird sich um einen von vielen noch folgenden Fällen handeln, in denen der neue Staftatbestand des sexuellen Übergriffs Fälle erfasst, die eigentlich niemand im Blick hatte.

Konsequent ist die Verurteilung aber nach dem neuen Wortlaut des Gesetzes schon. Die andere Frage ist allerding, ob es auch richtig ist, ein solches Verhalten als Verstoß gegen eine Norm zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung (nicht Körper, Leben und Gesundheit etc.) zu ahnden. Ist es hier nicht vielmehr der Schutz vor übertragbaren Krankheiten etc., der im Vordergrund stehen sollte? Ist auf rein sexueller (nicht gesundheitsgefährdender) Ebene nicht eher etwas passiert, was aus Sicht der Frau zwar den Schluss zulässt, dass es sich um ein Arschloch handelt, mit dem man sich einfach nicht mehr einlassen will, der aber rein sexuell gesehen (beide wollten ja den Geschlechtsverkehr) nicht übergriffig war sondern eher die Gesundheit gefährdet hat? Mit diesen Fragen wird sich wohl auch die nächste Instanz beschäftigen.

Ein wirkliches Mißbrauchsrisiko sehe ich eher in den unendlich vielen denkbaren Konstellationen, in denen es zu sexuellen Hanldungen (Achtung: fast alles, was über das Händchenhalten hinaus geht und in jedem Fall jede zärtliche Berührung von Brust, Po oder Schambereich) kommt und hinterher ein vermeintliches Opfer sagt, es habe aber - irgendwann oder kurz davor etc. - "nein" gesagt (oder gemeint). Jeder Erwachsene kann sich vorstellen, was das heißt.

Übrigens: Der Fall Gina-Lisa Lohfink, der damals die Debatte mit entfacht hat, hätte wohl auch nach neuem Recht nicht zu einer Verurteilung geführt. Das Gericht war der Auffassung, dass sich das "nein" des vermeintlichen Opfers (Gina-Lisa Lohfink) auf das Filmen und nicht die sexuellen Handlungen bezog. Und Filmen an sich kann auch nach neuem Recht nicht als sexuelle Handlung gesehen werden.

nerdbuster
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Es bedanken sich: Lustwandel,Al-B.
Tut mir leid , auch wenn das Gummi gerissen sei , wäre das der Zeitpunkt gewesen die Sexpartnerin darauf hinzuweisen und nicht einfach egoistisch
weiterzumachen und nur interesse daran zu haben sein Sperma zu entsorgen .
Wie dunkel muss es sein um den Rücken mit der Votze zu verwechseln ?
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Es bedanken sich: Homer J
Auf den ersten Blick scheint  manchem die Rechtslage generell zuungunsten der Männer gestaltet zu sein. Dabei wird aber übersehen, daß Männer Frauen in der Regel körperlich überlegen sind und ihnen daher ihren Willen aufzwingen können. Wie man bei sowas dann überhaupt einen hochbekommt, ist mir persönlich ein Rätsel, aber kranke Typen gibt's ja genug. In meinem Fitneßstudio putzen jedenfalls ungeniert Putzfrauen in der Umkleide, während sich dort die Kerls umziehen. Umgekehrt ist das kaum vorstellbar. Daraus resultiert eben, daß der Gesetzgeber durch Einzelnormen v.a. Frauen schützen muß, Männer haben das kaum nötig.
Es grüßt

der gustavo Cool
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(19.12.2018, 13:55)freerider schrieb:
(19.12.2018, 06:55)Lustwandel schrieb: Hier ging es aber um einvernehmlichen sex, der typ hat dann aber während der nummer das gummi abgezogen obwohl die frau vorher auf ein gummi bestanden hat.
Ich kann das urteil an sich sehr gut verstehen und finde es ok.

lw

da bin ich bei Dir!!

ich meinte damit , dass jede Tussi sowas behaupten
kann...er sagte zum bsp, dass das Ding kaputt war 
u er raus zog u es mit der Hand beendet hatte

Hallo,
und wenn er einfach weitergefickt hätte und dann die Muschi besamte,
Oh ich habe nichts bemerkt und sehen konnte ich auch nicht beim rausziehen,
das der Gummi gerissen war, es war doch so dunkel.
Dann wäre es kein absichlicher Vorsatz sondern ein unglücklicher unbemerkter Unfall.
Wäre er dann auch verurteilt worden Grübel
Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen ! Dodgy
Oscar Wilde

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Es bedanken sich: muggel,peterPowers
(19.12.2018, 17:06)siola schrieb:
(19.12.2018, 13:55)freerider schrieb:
(19.12.2018, 06:55)Lustwandel schrieb: Hier ging es aber um einvernehmlichen sex, der typ hat dann aber während der nummer das gummi abgezogen obwohl die frau vorher auf ein gummi bestanden hat.
Ich kann das urteil an sich sehr gut verstehen und finde es ok.

lw

da bin ich bei Dir!!

ich meinte damit , dass jede Tussi sowas behaupten
kann...er sagte zum bsp, dass das Ding kaputt war 
u er raus zog u es mit der Hand beendet hatte

Hallo,
und wenn er einfach weitergefickt hätte und dann die Muschi besamte,
Oh ich habe nichts bemerkt und sehen konnte ich auch nicht beim rausziehen,
das der Gummi gerissen war, es war doch so dunkel.
Dann wäre es kein absichlicher Vorsatz sondern ein unglücklicher unbemerkter Unfall.
Wäre er dann auch verurteilt worden Grübel
Ne - dann wäre er nicht verurteilt worden. Der sexuelle Übergriff ist Vorsatztat und bei einem - undbewussten und ungewollten - Gummiriss liegt kein Vorsatz vor.

Die Frage ist aber natürlich, wenn er das gerissene Gummi bemerkt und trotzdem die Sache auf ihrem Rücken etc. zuende bringt, ob es sich dann um einen sexuellen Übergriff ("gegen den erkennbaren Willen") handelt. Bezog sich ihr "erkennbarer Wille" - also das "nicht ohne Gummi" - nur auf den Akt an sich oder hat sie damit auch zum Ausdruck gebracht, dass bei Gummiriss kurz vor Schluss er die Sache nicht auf ihrem Rücken etc. zuende bringen darf. Oder durfte er schon auf ihrem Rücken aber nicht eine Etage tiefer - und bitte auch nicht in das Gesicht oder die Haare etc. Verwirrt ...

Ihr seht, dass die - polemischen - Kommentare, es wäre gut, wenn sich jeder vor einer sexuellen Handlung ein (mehrseitiges) Einwilligungsformular unterschreiben lässt, nicht so ganz von der Hand zu weisen sind. Immerhin drohen - immer (s.o.)!!! - 6 Monate bis 5 Jahre Haft (Bewährung hin oder her). Ein Einwilligungsformular/eine Einwilligungsapp wird aber möglicherweise den einen Fall, um den es dann geht, auch wieder nicht ganz genau erfasst haben.

nerdbuster
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Es bedanken sich: peterPowers,Al-B.,limbo
Wie tief muss das Niveau der Menschheit sinken, dass wir für alles eine App und verrät brauchen?
Wo bleibt die Spontanität ? 

Missbrauch von Frauen ist möglich und kaum nachzuweisen.
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