09.01.2020, 23:08
Zitat:Nuja ...
Zumindest einer hat es ja schon ausprobiert - und sogar mit "Erfolg" durchgesetzt ...
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4483636
geht doch ...
lg, tenderhand48
Einen Zusammenhang mit der viel diskutierten Bonpflicht kann ich nicht erkennen. Das BGB regelt schon lange das Recht auf eine Quittung. Nichts anderes wurde hier vom Gast verlangt. Wenn keine Kasse einen Kassenzettel ausdruckt gibt es den guten alten Quittungsblock. Ausfüllen, stempeln, unterschreiben, fertig.
Das ganze Geschrei um die Bonpflicht verstehe ich nicht.