18.03.2020, 09:22
(18.03.2020, 09:00)my2cents schrieb: Nur mal angenommen es gibt eine Ausgangssperre:
Weiter oben schrieb jemand er hätte sich einen Hund zugelegt. Gilt die Notdurft des Haustiers (Hund) als triftiger Grund die eigenen 4 Wände zu verlassen? Und was machen die Hundebesitzer unter den wirklich unter Quarantäne gestellten Personen (weil selbst infiziert oder Kontakt mit einem Infizierten)? Dem Tier den Arsch zunähen geht ja schlecht. Nix mehr zu fressen geben auch nicht.
Nachtrag: In letzterem Fall gilt wohl Nachbarn bitten laut einem offiziellen Merkblatt.
In Spaien gilt ja eine Ausgangssperre. Mein Schwester hat einen Hund. Mit dem darf Sie im näheren Umfeld Gassi gehen.
Sie haz auch ein Pferd im Nachbardorf um das sie sich kümmern muss. Sie hat eine polizeiliche Erlaubnis, genau die Strecke zu ihrem Pfer zu fahren. Seit Montag ist sie schon zweimal von der Polizei angehalten worden und musste die Papiere vorzeigen. Auf einer Strecke von wenigen Kilometern!