14.05.2020, 09:25
(14.05.2020, 09:10)Benis schrieb: Hier hat sich ein Anwalt bzgl. Unterscheidung von Wellness- und Erotik-Massage geäußert. .... Interessanter Ansatz.
Bei reinem „Cockteasing“ hat er sicher recht...aber wie sieht es mit unseren geliebten B2B-Massagen aus?
Ich fürchte, da wird es schwierig.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)