28.05.2008, 01:33
sorry, vielleicht habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt bzw. zu wenig ausführlich geschrieben.
Ich bestreite nicht, dass es keine verdeckten Ermittler gibt. Die sind seit Jahren im Einsatz.
Allerdings darf die Polizei hier in Deutschland nicht eine Polizistin als weiblichen Lockvogel einsetzen um einem Freier eine Falle zu stellen. Betonung liegt dabei auf Lockvogel und Falle stellen (aktive Handlung der Polizistin). Das wäre Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit/Straftat.
Wenn man per Zufall eine Zivilbeamtin anquatscht, dann hat man einfach Pech (passive Handlung). Dann können die Ordnungsbeamten im Sperrbezirk handeln und die Ordnungwidrigkeit durchsetzen.
Nächste Mal drücke ich mich direkt etwas deutlicher aus.
Ich bestreite nicht, dass es keine verdeckten Ermittler gibt. Die sind seit Jahren im Einsatz.
Allerdings darf die Polizei hier in Deutschland nicht eine Polizistin als weiblichen Lockvogel einsetzen um einem Freier eine Falle zu stellen. Betonung liegt dabei auf Lockvogel und Falle stellen (aktive Handlung der Polizistin). Das wäre Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit/Straftat.
Wenn man per Zufall eine Zivilbeamtin anquatscht, dann hat man einfach Pech (passive Handlung). Dann können die Ordnungsbeamten im Sperrbezirk handeln und die Ordnungwidrigkeit durchsetzen.
Nächste Mal drücke ich mich direkt etwas deutlicher aus.