Ansichten einiger Länder zur Prostitution
Ein vereintes Europa oder gar eine vereinte Welt ? Das ist der Traum vielen Politiker, leider ist dies fern ab jeder Realität... Denn es gibt leider viel zu viele Diskrepanzen, was die jeweiligen Ansichten der einzelnen Personen angeht, die sich in den Ländern befinden,

Ich möchte hier mal die einzelnen Einstellungen der diversen europäischen Ländern kurz zusammenfassend darstellen. Hauptsächlich stammen die Infos aus der Wiki ;-)

Schweiz

In der Schweiz sind sexuelle Dienstleistung und Konsum von bezahltem Sex legal. Aus diesem Grund gibt es in diesem Land eine hohe Dichte an Bordellen, welche auch intensiv in Tageszeitungen, einschlägigen Magazinen und nicht zuletzt auch im Internet für sich werben. Ausländische Prostituierte brauchen ein Arbeitsvisum. Laut Art. 195 Schweizerisches Strafgesetzbuch ist es strafbar, eine unmündige Person, also eine Person unter 18 Jahren, der Prostitution zuzuführen; der Freier einer oder eines Prostituierten über 16 Jahre macht sich in der Schweiz allerdings nicht strafbar.
Belgien

Die Gegebenheiten sind hier ähnlich wie in den Niederlanden. In Belgien findet lediglich eine etwas stärkere Kontrolle der Prostitution und der Etablissements durch die Behörden statt.
Bulgarien

Prostitution ist in Bulgarien illegal, wird aber von der Polizei zugelassen. ] 1989 gab es 3149 polizeilich registrierte Prostituierte in Bulgarien; 2007 ist die Zahl fast doppelt so hoch. Seit Anfang 2007 gibt es Diskussionen, ob Prostitution total verboten oder innerhalb eines rechtlich geregelten Rahmens begrenzt werden soll.
Dänemark

Prostitution ist in Dänemark erlaubt und gesellschaftlich akzeptierter als in den anderen skandinavischen Ländern. Prostituierte dürfen jedoch nicht allein von sexuellen Dienstleistungen leben, sondern müssen noch ein weiteres Einkommen nachweisen.
Finnland

Die Regierung Finnlands plante für 2006 ursprünglich ein Totalverbot der Prostitution mit Strafbarkeit der Freier nach schwedischem Vorbild. Da hierfür keine Mehrheit im Parlament in Sicht war, wurde am 21. Juni 2006 ein modifiziertes Gesetz erlassen. Demnach machen sich Freier lediglich strafbar, wenn sie Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, die einen Zuhälter haben oder die Opfer von Menschenhandel sind. Der Strafrahmen für Freier liegt in diesem Fall bei Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verboten ist bereits seit längerem öffentliche Werbung für Prostitution und Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Gaststätten.

Frankreich
Die Bordellkultur in Frankreich war weltberühmt. In allen französischen Kolonien war die Prostitution ein fester Bestandteil der französischen Lebensart, wie beispielsweise in New Orleans. Bordelle wie das One Two Two oder das Le Chabanais galten nicht nur als schlichte sexuelle Befriedigungsstätten, sondern als künstlerische und kulturelle Treffpunkte und während des Zweiten Weltkrieges als wichtige Stützpunkte und Unterschlüpfe der Resistance. Bordelle wurden allerdings in Frankreich 1946 durch ein von Christdemokraten und Kommunisten beschlossenes Gesetz („La lois Marthe Richard“) verboten. Prostitution an sich blieb weiterhin erlaubt und findet seitdem vor allem in den großen Städten als Straßenprostitution statt, daneben auch diskret in Hotels oder so genannten Anwerbelokalen, wo die Prostituierten wie normale Besucherinnen an der Theke sitzen und Interessenten anwerben. Seit Ende der 90er Jahre sind durch Gesetzgebung und kommunale Behörden immer stärker werdende Restriktionen gegen die Prostitution zu verzeichnen. „Aktives Anwerben“ (z. B. direktes Ansprechen) zur Kontaktaufnahme ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowohl für Prostituierte wie auch für Freier strafbar. Seit einer Gesetzesverschärfung von März 2003 („La loi Sarkozy“) können Prostituierte auch für „passives Anwerben“ (z. B. Anlächeln, Blickkontakt) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bis 3.750 € bestraft werden. Freier wie Prostituierte werden im Zuge von Polizeikontrollen vermehrt wegen des Straftatbestandes „Sexueller Exhibitionismus“ angeklagt, zum Teil bis zu 15 Stunden inhaftiert und zu Geldstrafen verurteilt. Öffentlich diskutiert wird der Vorschlag, nach schwedischem Vorbild die Prostitution vollständig zu untersagen und ausschließlich die Freier zu bestrafen. Neben feministischen Gruppierungen wird diese Lösung vor allem sowohl von linksliberalen als auch von rechtskonservativen Kreisen vehement gefordert. Im Vorfeld der in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft bewegte sich am 30. Mai 2006 ein Demonstrationszug zur deutschen Botschaft in Paris. Die Teilnehmer übergaben Angestellten der Botschaft eine Liste mit 125.000 Unterschriften von Bürgern, die gegen die liberale deutsche Einstellung zur Prostitution protestierten. Die Ansicht, Prostitution sei „gegen die Menschenwürde“ und müsse somit ausgemerzt werden, verbreitet sich offenbar immer weiter in der französischen Gesellschaft. Für 2007 hat die Sozialistische Partei einen Gesetzesentwurf zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Freier („schwedisches Modell“Wink angekündigt. Problematisch erscheint allerdings, dass durch die restriktive Haltung die Prostitution mehr in den anonymen Untergrund und ins Internet abgewandert ist, so dass sie und somit die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten nicht mehr wirklich kontrolliert werden kann.

Griechenland

Griechenland hat eine liberale Gesetzgebung, die den Vorschriften von Deutschland, der Schweiz oder den Niederlanden in etwa ähnelt. Alle Prostituierten müssen sich behördlich registrieren und regelmäßig ärztlich untersuchen lassen.

Großbritannien

Das Vereinigte Königreich gestattet die Ausübung der Prostitution in Wohnungen oder Häusern, in denen höchstens drei Personen gleichzeitig ihre Dienste anbieten. Größere Etablissements sind untersagt. Um dem Gesetz Genüge zu tun, teilen sich mehrere Prostituierte häufig zu verschiedenen Tagen oder Uhrzeiten ein Zimmer in einer Dreizimmer-Wohnung. Da Prostituierte nicht öffentlich werben dürfen, werden vor allem öffentliche Telefonzellen mit kleinen Zetteln beklebt, auf denen Name und Telefonnummer von Dienstanbieterinnen zu finden sind. Bekannte Rotlichtviertel sind unter anderem in London der Stadtteil Soho und die Gegend um den Bahnhof King's Cross.

Irland (Republik)
In der Republik Irland ist Sex gegen Entgelt strikt verboten und stellt für Freier wie für Prostituierte eine Straftat dar. Dennoch existiert hauptsächlich in Dublin eine Untergrund-Szene. Die Kontaktanbahnung findet diskret vor allem in Pubsstatt.

Island

Bis Anfang der 90er Jahre galt eine offen sichtbare Prostitutionsszene in Island als praktisch nicht vorhanden, dementsprechend fehlten gesetzliche Vorschriften. Gegen Mitte des genannten Jahrzehnts schossen besonders in der Hauptstadt Reykjavik Nachtclubs aus dem Boden, in denen Frauen vor allem aus Osteuropa nicht nur als Bardamen und Tänzerinnen arbeiteten, sondern sich auch prostituierten. 2005 reagierte der Gesetzgeber mit Einführung des "schwedischen Modells", wonach sich Konsumenten, nicht aber Anbietende sexueller Dienstleistungen strafbar machen. Der Barbetrieb sowie erotische Tanzvorführungen in den Nachtclubs bleiben weiterhin gestattet.

Italien

Nach einem totalen Verbot in der faschistischen Ära erlaubte Italien 1948 zunächst Bordelle. Mit Gesetz von 1958 mussten diese jedoch wieder geschlossen werden. Weiterhin bestehen blieb die Straßenprostitution, die sich vor allem auf Landstraßen am Rand größerer Städte abspielt. Erlaubt ist auch Wohnungsprostitution, sofern keine dritte Person ihre Wohnung zu solchen Zwecken zur Verfügung stellt. Verboten ist das direkte Ankobern von Kunden durch Prostituierte. Strafbar sind sexuelle Handlungen auf öffentlichem Grund und Boden (auch im Auto). In neuerer Zeit bereitet die immer größer werdende Zahl von illegalen Prostituierten aus Afrika und Osteuropa Probleme. Ein 2002 von Sozialministerin Livia Turco unterbreiteter Vorschlag, wieder staatlich kontrollierte Bordelle zuzulassen, um so dem unkontrollierbaren Straßenstrich die Grundlage zu entziehen, stieß bei Politikern und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung bis Empörung. Feministische Gruppierungen und einige katholische Bischöfe fordern indessen die Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild.

Luxemburg

In Luxemburg sind Bordelle verboten, Straßen- und Wohnungsprostitution dagegen gestattet.

Niederlande

Die Niederlande haben eine ähnlich liberale Prostitutionsgesetzgebung wie etwa Deutschland oder die Schweiz. Insbesondere in Großstädten gelten Rotlichtviertel auch als Touristenattraktionen (ganz besonders das Viertel Walletjes in Amsterdam). Typisch für die Rotlichtviertel in den Niederlanden (wie auch teilweise in Belgien) sind die Koberfenster
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Norwegen
Bereits 1884 wurden Bordelle in Norwegen verboten, 1893 hob man die Registrierungspflicht sowie die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Prostituierte auf. Nicht verboten wurde Prostitution als solche. Seit 1995 ist es strafbar, Räume zum Zwecke der Prostitution zu vermieten. Illegal ist Straßenprostitution, diese kommt jedoch vor. Die meisten Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen arbeiten in ihren eigenen Wohnungen und inserieren in Zeitschriften. Diese Vorgehensweise entspricht den (bisher noch geltenden) gesetzlichen Vorschriften. Frauen- und Sozialverbände forderten seit etwa 2000 verstärkt die Einführung des „schwedischen Modells“. Rückhalt in Teilen der Bevölkerung und in den politischen Parteien gewannen diese Forderungen durch einen Anstieg der Straßenprostitution in jüngster Zeit sowie durch Berichte über Menschenhandel. Im April 2007 kündigte die aus der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, den Linkssozialisten und der Zentrumspartei bestehende Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf an, der nach schwedischem Vorbild alle Freier mit Strafe bedroht, während Prostituierte selbst sich nicht strafbar machen. Auch die oppositionellen Christdemokraten signalisierten Zustimmung. Die neue Regelung, die von Teilen der Bevölkerung und selbst von einigen Koalitionspolitikern skeptisch betrachtet wird, soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Interessenvertretung der norwegischen Prostituierten Pion bemängelte, die Prostituierten würden dadurch in den Untergrund gedrängt und seien so gewalttätigen Freiern und anderen Gefahren schutzloser ausgeliefert als bisher.

Portugal

Bis 1962 gab es staatlich konzessionierte Bordelle. Wer dort als Prostituierte arbeitete, unterlag einer Registrierungspflicht und musste sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. 1963 verbot die Militärregierung jede Form von Prostitution. Nach der Rückkehr Portugals zur Demokratie wurde das Verbot zum 1. Januar 1983 aufgehoben, allerdings unterblieb die Wiedereinführung der Registrierungs- und Untersuchungspflicht. Unter Umständen können Prostituierte wegen "Verstoßes gegen die öffentliche Moral" belangt werden, doch kommen solche Verfahren selten vor. Eine große Rolle spielt die Straßenprostitution, daneben werden sexuelle Dienstleistungen in Bordellen, Nachtlokalen und Modellwohnungen ausgeübt. In der Hauptstadt Lissabon arbeiten schätzungsweise ca. 6.500 Prostituierte.

Rumänien


Prostitution ist in Rumänien gesetzlich verboten, aber dennoch weit verbreitet. Da Gesundheitskontrollen nicht üblich sind, ist eine hohe Zahl von Prostituierten mit Geschlechtskrankheiten infiziert. Vereinzelt wird daher eine Legalisierung der Prostitution gefordert; für die meisten Politiker ist dieses Thema aber zu heikel.
Russland
Die Ausübung der Prostitution ist in Russland lediglich mit Geldstrafe bedroht und wird weitgehend geduldet. Jegliche Form der Beihilfe (Zuhälterei, Betreiben eines Bordells etc.) stellt dagegen eine Straftat dar.

Schweden

In Schweden trat am 1. Januar 1999 das „Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen“ in Kraft: „Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird - sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist - wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.“ Im Gegensatz zu den Vorschriften in vielen anderen Ländern machen sich hier also nur die Kunden strafbar, nicht die Prostituierten. Das Verbot der Prostitution wurde damit begründet, dass diese mit der Würde der Frau nicht vereinbar sei. Prostituierte sollen also nicht bestraft, sondern geschützt werden. Von Januar 1999 bis Januar 2002 gab es 249 Strafanzeigen nach dem neuen Gesetz. 26 Strafbefehle in schriftlichem Verfahren wurden erlassen, in 33 Fällen kam es zu Gerichtsverhandlungen, die alle mit geringen Geldstrafen endeten. Die übrigen 193 Verfahren wurden eingestellt. In keinem Fall wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Nach einer von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebenen und 2004 veröffentlichten Studie hat das Gesetz zu einem fast vollständigen Verschwinden des Straßenstrichs geführt. Andererseits existiert weiterhin ein von Polizei und Justiz praktisch nicht zu kontrollierendes großes Angebot, das sich auf Kontaktmittel wie Handy und Internet stützt. Nicht wenige schwedische Männer reisen auch als Sextouristen in die benachbarten baltischen Staaten. Im Jahr 2005 begannen die Strafverfolgungsbehörden, mit aufwändigen und systematischen Fahndungsmethoden, darunter auch Hausdurchsuchungen, gegen Freier vorzugehen. Das führte allein in diesem Jahr zu einer Rekordzahl von 460 Ermittlungsverfahren und 94 Verurteilungen (48 in mündlicher Verhandlung, 46 in schriftlichem Verwaltungsverfahren). 366 Verfahren mussten wegen mangelnder Beweislage eingestellt werden. Das so genannte „schwedische Modell“ wird auch in anderen Ländern öffentlich diskutiert und findet zahlreiche Befürworter. Im April 2006 forderte der schwedische Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau, Claes Borgström, die schwedische Fußballnationalmannschaft zum Boykott der Weltmeisterschaft in Deutschland auf, da der deutsche Staat durch seine Legalisierung der Prostitution permanente Menschenrechtsverletzungen an Frauen begehe.

Spanien

In Spanien ist Prostitution grundsätzlich erlaubt und findet vor allem als Straßenprostitution, seltener in Bordellen und Modellwohnungen statt. Ähnlich wie in Italien betrachtet man auch hier die immer größer werdende Anzahl von illegalen Prostituierten vor allem aus Afrika mit Sorge. Die katalanische Regierung plant für 2006 ein Gesetz, das den ausufernden Straßenstrich in Katalonien verbieten und die Prostitution auf staatlich überwachte Bordelle beschränken soll.

Türkei

In der Türkei gibt es staatlich konzessionierte Bordelle. Außerhalb dieser ist Prostitution offiziell untersagt. Weitgehend geduldet wird allerdings insbesondere die vielerorts vorkommende Straßenprostitution.

Ungarn

In Ungarn ist Prostitution seit 1999 legal, darf aber nur in genehmigten Zonen ausgeübt werden. Bis jetzt gibt es aber keine legalen Rotlichtviertel, da sich die Bürgermeister gegen deren Einrichtung wehren. Die Prostitution in Ungarn ist somit nach dem Gesetz an sich legal, kann aber in der Praxis nur illegal ausgeübt werden. Geschätzt wird, dass es in Budapest 500 illegale Bordelle gibt sowie in ganz Ungarn 100.000 Prostituierte. Gemäß einem Gerichtsurteil des ungarischen Komitats Baranya im Jahr 2006 müssen Sexarbeiterinnen ihre Einnahmen aus der Prostitution versteuern.
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Australien
Australien ging in den letzten Jahrzehnten den Weg einer fortschreitenden Legalisierung. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesstaaten verschieden. Die Staaten New South Wales und Victoria gestatten bisher als einzige die Einrichtung von Bordellen. Wer Beschaffungsprostituierte für sexuelle Dienstleistungen bezahlt, kann unter Umständen wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt werden.

Brasilien

Prostitution in Brasilien ist legal und verbreitet. Allerdings ist es Dritten verboten, aus der Prostitution Anderer Vorteile oder Gewinne zu erzielen. Ein besonderes Kapitel der Prostitution in Brasilien bilden die jüdischen Prostituierten. 1867 gingen im Hafen von Rio de Janeiro auch siebzig Jüdinnen aus Polen an Land, die unter falschen Versprechungen angelockt worden waren und dann als Prostituierte missbraucht worden sind. Wie ihre nachfolgenden jüdischen Leidensgenossinnen aus Russland, Litauen, Rumänien, Österreich und selbst Frankreich wurden sie im Volksmund bald nur noch Polacas genannt. Etwa 1200 Frauen folgten ihnen in den Jahren unmittelbar danach. Die meisten wurden Opfer der jüdischen Zuhälter-Mafia Zwi Migdal. Deren Mitglieder reisten in die verarmten Stettl Osteuropas und gaben sich als etablierte Geschäftsleute aus Lateinamerika auf Brautschau aus. In Wahrheit betrieben sie Menschenhandel. Die Frauen, die ihren Versprechungen glaubten, wurden Sex-Sklavinnen.
1931 zählt Brasilien mehr als 400 jüdische Bordelle. 1936 besucht der Schriftsteller Stefan Zweig Rios bekanntes Rotlicht-Viertel Mangue. Er notierte darüber in seinem Tagebuch über das Elend dieser Frauen aber auch, dass jene Jüdinnen aus Osteuropa aufregende und ausgefallene Perversionen versprächen. Notgedrungen gründeten die weiterhin gläubigen und frommen Prostituierten in Rio eine zweite jüdische Gemeinde, mit eigenem Friedhof, eigener Synagoge. Dort feierten die Frauen die jüdischen Feste, obwohl es damals noch gar keine Liturgie für Frauen gab. Die Zuhälter waren wichtige Sponsoren des jüdischen Theaters. Bei den Premieren saßen luxuriös aufgemachte Polacas in den ersten Reihen und wurden so der potentiellen Kundschaft präsentiert. Der Zweiten Weltkriegs beendete diesen Frauenhandel. Die jüdischen Prostituierten beeinflussten das kulturelle Leben und die Künstlerszene Rios. Sie inspirierten Musiker zu vielen Kompositionen. Im Durchschnitt wurden die Frauen nur vierzig Jahre alt. Es gibt in Brasilien drei Friedhöfe von Prostituierten. 1970 wurde auf dem jüdischen Prostituierten-Friedhof von Rio die letzte der ins Land gelockten Prostituierten begraben.
Rio de Janeiros jüdische Gemeinde hat 2007 erstmals mit einer nur von Frauen gestalteten Sabbat-Zeremonie der jüdischen Prostituierten gedacht. Die Feier wurde nicht in einer Synagoge, sondern im Kulturzentrum des Stadtteils Lapa abgehalten. Das Thema ist unter Juden heikel und Vorurteile bestehen weiter, berichtet Rios Rabbiner Nilton Bonder, der die Zeremonie organisierte.

Japan

wurde Prostitution 1958 verboten. Dabei wird Prostitution sehr eng als vaginaler Geschlechtsverkehr gegen Entgelt definiert. Oraler und analer Geschlechtsverkehr sowie sonstige Sexualpraktiken wie Schenkelverkehr sind nicht explizit verboten.
Kanada

Prostitution an sich ist in Kanada nicht verboten, ihre Ausübung jedoch durch zahlreiche Reglementierungen eingeschränkt. Um einer Strafbarkeit zu entgehen, müssen Prostituierte nachweisen, dass sie nicht allein von den Einnahmen des Sexgeschäftes leben, sondern noch ein weiteres Einkommen haben. Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist untersagt, ebenso Werbung sowie das direkte Ansprechen von potentiellen Kunden. Dritte Personen machen sich strafbar, wenn sie Prostituierten zum Zwecke sexueller Dienstleistungen Räume vermieten oder zur Verfügung stellen. Ebenso ist es eine Straftat, Prostiuierte in irgendeiner Weise bei der Ausübung ihres Gewerbes zu unterstützen oder behilflich zu sein.

Neuseeland

Mit einem Gesetz von 2003 wurden die Rahmenbedingungen der Prostitution, die bereits zuvor grundsätzlich legal war, weiter liberalisiert. Seitdem dürfen unter staatlicher Kontrolle Bordelle eingerichtet werden. Prostitution ist in Neuseeland gesellschaftlich weitaus akzeptierter als in den meisten anderen englischsprachigen Ländern.

Thailand

In Thailand ist Prostitution zwar verboten, wird aber geduldet und an vielen Orten direkt oder indirekt angeboten. Kinderprostitution wird allerdings aktiv verfolgt und ertappte Konsumenten müssen mit langjährigen Haftstrafen rechnen.
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USA
Mit Ausnahme zweier Bundesstaaten (siehe unten) ist Prostitution sowie die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen durchweg strafbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass es in den USA keine Prostitution gäbe. Im Gegenteil, es sind vom Straßenstrich bis zu teuren Callgirls viele Formen vertreten. Letztere werden insbesondere von Agenturen an Kunden vermittelt, unter dem Vorwand, einen reinen Escort-Dienst ohne sexuelle Kontakte zu betreiben. Die gesetzlichen Vorschriften und deren praktische Ausführung unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat, bisweilen sogar von Kommune zu Kommune. Teilweise wird Prostitution mehr oder weniger geduldet, teilweise streng verfolgt. In New York City beispielsweise wurde in den 70er und 80er Jahren der Straßenstrich weitgehend geduldet. Der Spielfilm Taxi Driver bietet ein durchaus wirklichkeitsnahes Bild der Straßenprostitution in dieser Stadt in den 70er Jahren. Bürgermeister Rudolph Giuliani brachte den Strich seit 1994 im Rahmen seiner Nulltoleranzstrategie praktisch zum Erliegen. Eine in den USA beliebte Strategie zum Kampf gegen die Prostitution ist das so genannte denouncing ("An-den-Pranger-Stellen"). Dabei werden Namen und Fotos sowohl ertappter Prostituierter als auch ertappter Freier von den lokalen Polizeibehörden zur Abschreckung ins Internet gestellt oder in Zeitungen veröffentlicht.
Im Bundesstaat Nevada sind in elf von 17 Countys Bordelle gestattet. Die Countys, in denen die großen Städte Las Vegas, Reno und Carson City liegen, gehören allerdings nicht dazu. Besonders bekannt für ihre legalen Etablissements ist die Stadt Pahrumoim Nye County, die etwa 80 Kilometer westlich von Las Vegas liegt und von vielen Las Vegas-Touristen besucht wird. In Nevada arbeiten insgesamt ca. 300 Prostituierte in etwa 30 lizenzierten Bordellen. Jegliche Prostitution außerhalb dieser Etablissements ist allerdings im gesamten Staat Nevada verboten. Vor und in den Spielcasinos und Hotels in Las Vegas und anderen Städten bieten jedoch zahlreiche Frauen illegal ihre Dienste an.
Im Bundesstaat Rhode Island ist Prostitution an sich nicht verboten. Untersagt sind jedoch Bordelle sowie Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.


So, das wars ihr lieben. Wer noch mehr weiss, darf es gerne hier posten.
Die Wiki liefert generell eine erste gute Anlaufstelle... Daraus stammen auch viele Zusammenfassungen.
Ich wünsche euch viel Spass beim lesen und wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr und möge 2008 richtig geil verfickt werden ;-)
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#5
correspondant schrieb:Hauptsächlich stammen die Infos aus der Wiki ;-)
[…]
So, das wars ihr lieben. Wer noch mehr weiss, darf es gerne hier posten.
Die Wiki liefert generell eine erste gute Anlaufstelle... Daraus stammen auch viele Zusammenfassungen.
Sehr fleißig kopiert. Wink
Ehrlicher wäre aber gewesen, die gesamten Infos als 1-zu-1 Zitat aus Wikipedia zu kennzeichnen: [indent]Wikipedia Artikel "Prostitution"
Abschnitt "Prostitution im internationalen Vergleich"
Stand vom 27. Dez. 2007[/indent]
Die dort verwendeten Unterabschnitte erklären auch die ungewöhnliche Reihenfolge, in der die Länder auftreten. Schade, dass Du Dir die Mühe gespart hast, die wesentlichen Teile über Österreich zusammenfassen. Auch für Infos zur VR-China muss man ins Wikipedia gehen. Was auch sonst sinnvoller ist, da der Inhalt dort im Zweifel aktueller ist.

Gruß Satyr
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Hier die Infos, entnommen aus der Wiki

Deutschland

In Deutschland gibt es etwa 400.000 berufsmäßige Prostituierte. Dazu kommen noch eine Reihe von Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Davon sind geschätzt 95 % weiblich und 5 % männlich.
Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer Hilfsorganisationen arbeiten in Deutschland 100.000 bis 200.000 Ausländerinnen als Prostituierte, davon ein erheblicher und wachsender Teil Osteuropäerinnen, Thailand und Schwarzafrikasind weitere bedeutende Herkunftsgebiete. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.
In den 90er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hintanstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.
Die gesetzliche Krankenversicherungnehmen seitdem auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitsgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbstständige gelten. Grundsätzlich könnten sich Prostituierte auch privat krankenversichern; allerdings werden sie von privaten Krankenversicherungen in der Regel wegen zu hoher Risiken abgelehnt.
Unverändert geblieben sind die Ordnugswidrigkeit (§ 120 OWiG) und der Straftatbestand(§ 184d StGB) der verbotenen Prostitution, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung..
Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Absatz 3 Jugendschutzgesetz(JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Absatz 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Absatz 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 16, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt § 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Anders als häufig vermutet ist es für „Freier“ in Deutschland allerdings derzeit (noch) nicht strafbar, eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen. Am 29. August 2006 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach der Bundestag demnächst das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre anheben soll
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Hier die Infos zu Österreich, entnommen aus der Wiki

Versuche, die Prostitution komplett zu verbieten, gab es in Österreich zuletzt unter Maria Theresia, die in den sogenannten Temesvarer Wasserschüben Prostituierte gemeinsam mit anderen "Asozialen" auf Schiffen die Donau hinunter in den Banat deportieren ließ. Da dies aber anscheinend die Prostitution nicht eindämmte, setzte sich danach in Österreich beim Umgang mit der Prostitution im Wesentlichen das Regulationsprinzip durch, das Prostitution als notwendiges Übel toleriert und unter staatliche Kontrolle stellt. In Wien wurde bereits 1850 vom Polizeiwundarzt Dr. Nusser vorgeschlagen, Prostituierte polizeilich zu "konskribieren", sie zweimal wöchentlich zu untersuchen und mit Gesundheitspässen auszustatten. Gesundheitsbücher werden seit der Neuregelung der Prostitution durch Wiens Polizeichef Anton Ritter von Le Monnier 1873 verpflichtend geführt. Prostituierte, die dieser Bestimmung nachkamen, wurden von der Polizei nicht beanstandet. Laut "Extra Blatt" vom 27. Oktober 1874 sind 6.424 Prostituierte mit Gesundheitsbüchern versehen und stehen unter ärztlicher und polizeilicher Controle. Nach der Ansicht der Polizei leben jedoch in Wien außer den oberwähnten 6.424 noch mindestens 12.000 Frauenzimmer von dem Erträgniß der freien Liebe, können jedoch nicht controliert werden. Diese Mädchen arbeiten zumeist in Fabriken und werden durch den geringen Arbeitslohn zu diesem Nebenverdienst getrieben. Von den conscribierten Dirnen sind 5.312 ledig, 902 verwitwet und 210 verheiratet. Die jüngste derselben ist 15 Jahre, die älteste 47 Jahre alt.

Das Verbot homosexueller männlicher Prostitution (§ 210 Strafgesetzbuch) wurde allerdings erst 1989 aufgehoben.Ein wesentlicher Grund für die Legalisierung der homosexuellen männlichen Prostitution war, dass durch die regelmäßigen Untersuchungen und die behördliche Registrierung die AIDS-Bekämpfung erleichtert wird.

Prostitution wird heute in Österreich zunächst einmal im Strafgesetzbuch geregelt. Prostitution an sich ist nicht verboten, laut § 207b (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) machen sich aber Freier von Prostituierten unter 18 Jahren strafbar. Strafbar sind außerdem entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Zuführen zur Prostitution (§ 215), Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 215a), Zuhälterei (§ 216) sowie grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217). Amtsärztliche Untersuchungen werden im AIDS-Gesetz und im Geschlechtskrankheitengesetz vorgeschrieben. In den einzelnen Bundesländern behandeln Landesgesetze weitere Regelungen wie Registrierungspflicht und zeitliche und örtliche Beschränkungen. Am strengsten ist die Regelung in Vorarlberg. Dort ist Prostitution nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei aber bis jetzt kein Bordell bewilligt ist, sodass faktisch ein Prostitutionsverbot gilt.

Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1989 handelt es sich bei Prostitution um einen „sittenwidrigen Vertrag“; daher hat eine Prostituierte keine rechtliche Möglichkeit, ihr Entgelt einzufordern, wenn der Kunde nicht zahlen will (OGH 28. Juni 1989, 3 Ob 516/89)[14]. Laut Strafgesetzbuch § 216 ist es verboten sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen , sodass es keine Möglichkeit gibt, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.Prostituierte gelten aber als "selbständig Erwerbstätige” und sind seit 1986 einkommensteuerpflichtig und nach dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 1997 in die Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG sowie in die Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen worden

Eine Studie eines Wiener Marktforschungsinstituts hat in den 1960ern ergeben, dass jeder zweite erwachsene männliche Österreicher mindestens ein Mal in seinem Leben die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt.

Im Gegensatz zu anderen Städten, wie dem Bahnhofsviertel in Frankfurt, der Reeperbahn in Hamburg oder dem Rotlichtbezirk Walletjes in Amsterdam, gibt es in den österreichischen Städten keine speziellen Rotlichtviertel. Die Prostitution zeigt sich eher räumlich verteilt und subtil ohne ausdrücklich aufzufallen. Lediglich in Wien gibt es entlang des Gürtels und angrenzenden Gebieten eine Häufung von Bordellen. Der Straßenstrich ist ebenso in diesem Gebiet konzentriert, sowie dem Stuwerviertel und dem nahe gelegenen Prater im 2. Wiener Gemeindebezirk. Weiters gibt es in fast jeder größeren Straße von Wien irgendeine Art von Sexshops, Swingerclubs, Peepshows oder eine Animierbars; die einheimische Bevölkerung nimmt das aber kaum wahr, erst bei näherem Hinsehen erkennt man das dichte Netz der Sexindustrie.


gab es in Wien 1.352 weibliche und 21 männliche registrierte Prostituierte mit Kontrollkarte. Die älteste Prostituierte war 2003 eine 71-jährige Österreicherin, die in der Leopoldstadt ihre Dienste anbot. Schätzungen für die Zahl der Frauen, die in Wien legal oder illegal zumindest fallweise als Prostituierte arbeiten, reichen von 3.500 bis 6.000 Frauen, die pro Tag insgesamt geschätzte 15.000 Freier bedienen. Bis zur Ostöffnung bestand in beiderseitigem Interesse ein guter Kontakt zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene. Die Polizei ließ die Zuhälter ihre Reviere in Ruhe selbst regeln und erhielte dafür im Gegenzug Informationen aus der Verbrecherszene. Der Fall des Eisernen Vorhangs änderte allerdings die Situation und bewirkte einen Zustrom von jungen Frauen aus dem ehemaligen Ostblock nach Österreich, die bereit waren, für weniger Geld als die Österreicherinnen als Prostituierte zu arbeiten. Zusätzlich versuchten Mafiabanden aus dem Süden und Osten Europas auf den Strichen Österreichs Fuß zu fassen. In der Folge ging insbesondere in den 1990er Jahren die Zahl der legalen Prostutierten vorübergehend stark zurück, während die Zahl der illegalen stieg. Heute sind etwa 60 bis 80 Prozent der Prostituierten Migrantinnen, vorwiegend aus den ehemaligen Ostblockländern, darunter auch viele Tagespendlerinnen aus der nahe gelegenen Slowakei. So wurden beispielsweise von der Polizei mehrere Krankenschwestern erwischt, die in einer einzigen Nacht in Wien auf dem Straßenstrich mehr Geld verdient haben als in einem ganzem Monat im Krankenhaus in Bratislava. Die illegale Prostitution wird vom österreichischen Innenministerium vor allem wegen der Begleitkriminalität wie Menschenhandel, Zuhälterei und Gewaltdelikten wie Vergewaltigung als Problem gesehen. Die illegale Prostitution ist darüber hinaus ein gesundheitspolitisches Problem. Bei einem Viertel der festgenommenen Geheimprostituierten haben die Gesundheitsbehörden Mehrfachinfektionen durch Geschlechtskrankheiten festgestellt. Registrierte Prostituierte gehören hingegen laut Gesundheitsbericht der Stadt Wien zur "gesündesten" Personengruppe. Wünschenswert wäre daher, die illegale Prostitution in eine legale überzuführen. Ähnlich wie die Behörden äußern sich auch verschiedene Menschenrechts- und Migrantenorganisationen, die auf die schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen der Prostituierten hinweisen, das Thema Prostitution enttabuisieren wollen und eine bessere arbeits- und sozialrechtliche Anerkennung von Sexarbeit sowie die Beseitigung diskriminierender aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Bestimmungen fordern.Anfang 2007 wurde dieses Thema auch von der Politik aufgegriffen und darüber diskutiert, die Sittenwidrigkeit aufzuheben und eine rechtliche Lösung ähnlich wie in Deutschland einzuführen.
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Satyr schrieb:Sehr fleißig kopiert. Wink
Ehrlicher wäre aber gewesen, die gesamten Infos als 1-zu-1 Zitat aus Wikipedia zu kennzeichnen:
Gruß Satyr

Da hast du recht, ich habe 80% der Länderinfomation 1 zu 1 aus der Wiki entnommen... Ich hatte es wohl in meinem Hinweis mißverständlich ausgedrückt. Sorry, das wolle ich nicht.
Der Ruhm des Inhaltes gebührt also nicht mir, sondern den fleißigen Wikipedianern... Meine Eigenleistung war es diesen Artikel zu finden, meiner Meinung nach teilweise Unwesentliches zu entfernen, ihn anschließend richtig zu formatieren, sowie unsinnige [Quellzahlen] und Hyperlinks zu entfernen und ihn hier ins Forum reinzukopieren....
Die Infos zu Deutschland und der Schweiz sind nicht modifiziert entnommen, sondern stammen 1 zu 1 aus der Wiki, Stand 28.12.2007.
Wer den akutellsten Stand haben möchte, der möge direkt in der Wiki sich schau lesen
de.wikipedia.org/wiki/Prostitution
Nun kann keine mehr behaupten, ich würde nicht wissenschaftlich Arbeiten *lol
Ich wünsche allen viel Spass beim Lesen und vor allem bein Ficken
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