(18.06.2021, 20:32)JackDaniel72 schrieb: Gestern, 17:47
Es werden net alle am Montag da sein können .
Die Frauen müssen anreisen usw .denke in 2 Wochen wird es besser . Geduld würde jedem raten net am monatg soll 35 grad geben hin rennen . Frage wird auch sein das auch im laufhaus ein negativer corona test erforderlich sein wird . Daher ab montag werden wir mehr wissen .……
……negativer Test oder reicht auch eine Impfbestätigung ?!? Persönliche Daten müssen wir wohl auch hinterlegen …
Leider geht aus folgendem veröffentlichen Text nicht mehr hervor, man kann aber davon ausgehen das ein Test oder Immunschutznachweis erbracht werden muss, sowie definitiv die Datenerfassung!
Zitat aus der Seite von Baden Württemberg:
Liegt in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz unter 35, ist der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erlaubt. Pro zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche ist maximal eine Kundin bzw. ein Kunde erlaubt. Räumlichkeiten, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, dürfen nur von maximal zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.
Die Landesregierung setzt mit dieser Änderung einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.