Gretels in 66440 ??? Hotelbesuche
#1
Hallo !
Kennt jemand von Euch Adressen in 66 Euro für 40 Minuten Blieskastel oder Umgebeung, wo man nach einem ansträngenden Tag sich entspannen lassen kann ?
Oder eine Dame bzw. mehrere Damen, die in der gegen Haus- und Hotelbesuche machen?

Bei erfolgreichen Treffen, werde ich natürlich berichten!!!!!!!!!!!
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#2
Hallo Tygrys,

in Blieskastel dürftest du kein Glück haben. Bleibt nur ein Abstecher nach Neunkirchen, Homburg oder Saarbrücken!

Im Wochenspiegel findest du einige Damen, die auch Hausbesuche Richtung Blieskastel machen! Die meisten nehmen einen Aufschlag von 10-20Euro!

Gruß Kater
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#3
Danke für den Tip ! Hätte gerne was, wo man(n) vorab im Internet sich Informieren kann.
Wenn also jemand eine Seite kennt bitt melden!
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#4
So mein Tigerchen,

das kann ja wohl nicht so angehen! :hmm

[Bild: Bart.gif]


Wie bist du denn auf deine ganzen Beiträge gekommen? Heul

Naja, einen kleinen Tipp kriegst du noch zusätzlich: saarladies.de

Ich bin schon jetzt auf deinen Bericht gespannt!

Gruß Byron Winke
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#5
Hallo!
Danke für Deinen Tip! Aber bei Saarladies habe ich schon geschaut, aber leider nichts ansprechendes gefunden, die auch Hotelbesuche macht und in einen Puff habe ich keine Lust, wenn ich schon mal im Hotel bin.
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#6
Besorg Dir einfach einen Wochenspiegel, wenn Du in Blieskastel bist. Die findest Du überall, in jeder Kneipe, weil sie gratis verteilt werden. Früher waren Die Anzeigen auch mal Online unte http://www.swvgmbh.de/ . Da findet man aber jetzt leider nichts mehr.
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@Tygrys

bei saarladies inseriert auf der Startseite eine Susi die macht Haus und Hotelbesuche sofern du auf etwas molligere Damen stehst.
Greetz Mr.X


Das Glück ist eine Hure
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#8
Hallo !
Danke rüt die Tips!
Bei Saarladies habe ich schon nachgeschaut, aber leider nichts passendes gefunden. Bin Optikf.... und die Gretel soll schon nach was aussehen! 8o
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Hallo!

In Bließkastel wird es wohl keine Dame geben die ihre Dienste anbietet, Bließkastel ist Sperrgebiet (zu wenig Einwohner) und falls es dort doch eine Dame gibt, wird sie nicht mit Ort werben oder das ganze läuft über Mundpropaganda.

LG MERCEDES
Die Erektion ist das Ehrlichste aller Komplimente.
© Erwin Koch, (*1932), deutscher Aphoristiker
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Wie ist diesbezüglich die Gesetzeslage? Ich habe davon null Ahnung. Wie groß muss eine Stadt sein? Ich dachte, diese Regelung betrifft nur Laufhäuser? Dort müssen es nach meinem Kenntnisstand Kommunen > 50.000 Einwohner sein. Ist das richtig? Wo steht, dass in kleinen Städten oder auf dem platten Land keine Frau werkeln darf? Was ist eigentlich juristisch zu beachten, um eine Wohnung zu betreiben?

Danke für Infos. Rein interessehalber, ich habe nicht die Eröffnung einer Lokalität dort oder sonstwo vor. Oder gehört das eher ins Off-Topic?

Metallfan
Beständig ist nur der Wandel.
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Hallo metallfan!

Ob Club, Laufhaus oder Privatwohnung, spielt keine Rolle.
Es gibt eine etwas veraltete Sperrgebietsverordnnug (von 1972) mit der 50.000 Einwohnergrenze. Allerdings bleibt es den Gemeinden und Komunen überlassen wie diese Verordnung gehandhabt wird.
Im Saarland ist Prostitution erlaubt in Saarbrücken, Neunkirchen, Saarlouis, Dudweiler (gehört zum Stadtvrband).
Wenn an anderen Orten Prostitution stadtfindet, dann nur geduldet oder weil dies von den Behörden bislang unentdeckt ist.
Ich darf auch in meiner privaten Wohnung nicht der Prost nachgehen, auch nicht als sog. HH wenn diese Wohnung im Sperrgebiet liegt.
Diese Verordnung gilt zum Schutze der Jugend und zum Erhalt der "guten Sitten"! knallkop.
Die Änderund des ProstG ändert also nicht viel wenn eine solche Verordnug noch immer greift. Prostitution wird somit weiter kriminalisiert!!!
Beim ersten Vergehen ist dies "nur" eine Ordnungswidrigkeit, Kostenpunkt ca. 250 Euro, bei Wiederholung ist es dann eine Straftat!!!

Ich selbst habe diese Erfahrung gemacht! Habe ein kleines privates Haus eröffnet und es hat genau drei Tage gedauert bis die Polizei vor Ort war und das Haus umgehend geschlossen hat.
Dazu muß gesagt werden das dieses Haus in einem Gewerbe/Industriegebiet lag und das Haus sogar gwerblich genutzt werden durfte und auch der Vermieter Bescheid wußte.
Wir haben dort weder die Jugend gefährdet und auch meines Wissens nicht gegen die guten Sitten verstossen. Wobei ich mich natürlich frage ob, wenn ich in Sb arbeite, weniger gegen die guten Sitten verstosse. Und ob ich wenn ich in der Nähe eine Grundschule in Sb meiner Tätigkeit nachgehe nicht vielleicht die Jugend gefährde???
Wie Du siehst ist diese ganze Verordnung großer Humbug und total veraltet.
Noch Fragen?

LG MERCEDES
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© Erwin Koch, (*1932), deutscher Aphoristiker
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Danke, keine weiteren Fragen. Wenigstens im Moment nicht.

Das klärt einiges. Demnach ist z.B. auch in St. Ingbert mit 39.000 Einwohnern allenfalls eine Duldung möglich.

Was die Antwort natürlich nicht erklärt ist der Mangel an Logik der Gesetzgebung. Aber welche Gesetze sind schon logisch.

Ich kann mich Deiner Verwunderung übrigens nur anschließen. Besonders wenn ich mir die aktuelle Presse durchlese, was die Jungs und Mädels so auf dem Handy über den Schulhof verbreiten- da ist ein simpler gewerblicher Fick wohl der Ausdruck guter Bürgerlichkeit.

Metallfan
Beständig ist nur der Wandel.
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Es ist wie es ist weil es so ist wie es ist, fertig!
Erklären kann Dir das eh kein Mensch und die Polizei macht ja auch nur ihren Job und keine Gesetze.
Seit Jahren versuchen Hurenbewegung usw. diesen Umstand zu ändern, allerdings hören die Blinden auch nicht.
Nun ja, die Steuern werden gerne kassiert, deshalb wurde wohl auch das ProstG geändert aber der Rest bleibt wie er ist weil es ja schon immer so war.
Das ist Deutschland!

LG MERCEDES
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© Erwin Koch, (*1932), deutscher Aphoristiker
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