11.07.2008, 12:01
BlueMan schrieb:Einwand !!!
Falsche Fragestellung: Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen ist im Überholverbot (Zeichen 276) nicht verkehrswidrig. Im Gegenteil, wer zu langsam fährt verstößt gegen §3 StVO (Geschwindigkeit):
Mir dünkt, nicht jeder hier im Forum ist ein Verkehrs(recht)experte .. ?!?
Wen zum Geier interessiert bei so einem Anblick die StVO und wer, von Frauen und Homoletten mal abgesehen, denkt beim hinterherfahren nicht die ganze Zeit ans ???
Just my2cents...
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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