08.02.2010, 09:46
Moin zusammen!
Gambler, beachte bitte, dass die Wolfartsweierer Str. nur als Grenze des Sperrbezirks genannt wird, und gemeint ist dabei der Teil zwischen der Kriegstr. (also dem Nicht-Kreisverkehr) und dem Gottesauer Platz.
Auch der §2, der den Sperrbezirk für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit begrenzt, reicht nur bis nördlich der Bahnlinie.
Da die ÖWS jeneits der Bahnlinie ist, ist's also kein Problem.
Gruß, Stargazer
Gambler, beachte bitte, dass die Wolfartsweierer Str. nur als Grenze des Sperrbezirks genannt wird, und gemeint ist dabei der Teil zwischen der Kriegstr. (also dem Nicht-Kreisverkehr) und dem Gottesauer Platz.
Auch der §2, der den Sperrbezirk für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit begrenzt, reicht nur bis nördlich der Bahnlinie.
Da die ÖWS jeneits der Bahnlinie ist, ist's also kein Problem.
Gruß, Stargazer