08.06.2011, 21:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2011, 21:49 von innocent.popper.)
Damit ergibt sich nach der Umbennung eines Teiles der Kriegstr., daß die Wolfahrtsweierer Str. von der Ludwig-Erhardt-Allee bis Gottesauerplatz absolutes Sperrgebiet nach §1 ist und zwischen Ostring und Ludwig-Erhardt-Allee Sperrgebiet nach §2. Der Rest der Wolfahrtsweierer Str. und die Ottostr. sind nicht Sperrgebiet.