Pay-Sex verboten: Sperrbezirke in Köln
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Zitat:Sperrbezirksverordnung
Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution ist in Deutschland nicht verboten.

Rechtliche Grundlage
Der Gesetzgeber hat die Tätigkeit der Prostituierten durch das Gesetz zur Regelung der Rechtverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) vom 20. Dezember 2001 im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich legalisiert.

Sperrbezirke in Köln
Ordnungsbehördlich können bestimmte Ausprägungen und Auswüchse der Prostitution untersagt werden. Zur Regulierung der Straßenprostitution hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Stelle im Gebiet der Stadt Köln zwei Sperrbezirke festgelegt.

Bereich Innenstadt
Durch die Verordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für den Bereich der Stadt Köln vom 22. Juni 1998 wurden die Bereiche folgendermaßen eingegrenzt:

* Severinsbrücke
* Rheinauinsel
* Agrippinawerft - Agrippinaufer bis zur Südbrücke
* Eisenbahngürtel in nördlicher Richtung bis einschließlich Güterbahnhof Gereon
* Innere Kanalstraße ab Unterführung Escher Straße in nördlicher Richtung
* Riehler Straße
* Boltensternstraße
* Niehler Gürtel bis Mülheimer Brücke
* Rheinufer in südlicher Richtung
* Zoobrücke
* Deutz-Mülheimer-Straße
* Eisenbahngürtel
* Gummersbacher Straße
* Deutz-Kalker-Straße
* Gotenring

Bereich Höningen
Diese Sperrbezirksverordnung wurde letztmalig unter am 9. August 2005 um den nachfolgend aufgeführten Bereich in Köln-Hönningen erweitert:

* Brühler Landstraße südlich der Einmündung zum Schiffhof/Auf der Heidekaul
* Autobahn in westlicher Richtung bis Kleingartenanlage
* In nördlicher Richtung über Reitweg und Wirtschaftsweg bis Militärringstraße
* Militärringstraße in östlicher Richtung bis Markierung Abschnitt 1, Kilometer 0,4
* Militärringstraße in westlicher Richtung bis Kreuzung Oberer Komarweg/Am Eifeltor
* Am Eifeltor in südlicher Richtung bis Autobahn
* Autobahn in östlicher Richtung bis Zollstocker Weg
* Im Feldrain bis Am Konraderhof
* Am Konraderhof in nördlicher Richtung bis unbenannter Feldweg
* unbenannter Feldweg in östlicher Richtung über Brühler Landstraße hinweg bis zum nächsten unbenannten Feldweg (Verlängerung Westerwaldstraße)
* Verlängerung der Westerwaldstraße in östlicher Richtung bis Husarenstraße
* Husarenstraße bis Autobahn
* Autobahn in westlicher Richtung bis Brühler Landstraße

Was ist verboten?
Innerhalb dieser Bereiche ist es zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

Während die Sperrbezirksverordnung die Ausübung der Prostitution untersagt, wird die Sperrbezirksverordnung durch § 13 der Kölner Straßenordnung ergänzt, da dort die Kontaktaufnahme zu Prostituierten mit dem Ziel der Vereinbarungen sexueller Handlungen gegen Entgelt untersagt wird. Verstöße gegen diese Regelung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.

Zur visuellen Darstellung haben Sie die Möglichkeit, sich die Stadtkarte mit dem jeweils markierten Sperrbezirk als PDF-Datei herunterzuladen.

Quelle und Links: http://www.stadt-koeln.de

carolusMAGNUS Cool
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Update aufgrund einer Änderung der Sperrbezirksverordnung zum 01.05.2011

Stadt Köln schrieb:Sperrbezirksverordnung

Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution ist in Deutschland nicht verboten.

Rechtliche Grundlage

Der Gesetzgeber hat die Tätigkeit der Prostituierten durch das Gesetz zur Regelung der Rechtverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) vom 20. Dezember 2001 im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich legalisiert.

Sperrbezirke in Köln

Ordnungsbehördlich können bestimmte Ausprägungen und Auswüchse der Prostitution untersagt werden. Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Stelle im Gebiet der Stadt Köln zwei Sperrbezirke festgelegt.

Dabei wurde mit der ab 1. Mai 2011 geltenden Sperrbezirksverordnung der Sperrbezirk im Kölner Süden deutlich erweitert. Damit will die Stadt Köln die zunehmende Straßen- und Wohnwagenprostitution im Bereich Meschenich sowie Militärring/ Brühler Landstraße zum Schutz der Jugend und der Anwohnerschaft eindämmen und gleichzeitig deren Verlagerung in angrenzende Stadtbezirke verhindern. Ab 1. Mai 2011 ist in den kartografisch ausgewiesenen Bereichen die Ausübung der Prostitution verboten, überdies gilt für weite Teile des Kölner Südens ein entsprechendes temporäres Verbot von 6 bis 20 Uhr.

Die Polizei und der städtische Ordnungsdienst überwachen gemeinsam die Einhaltung der neuen Sperrbezirksverordnung. Werden Prostituierte im Sperrbezirk angetroffen, werden diese angesprochen und über die neuen Regelungen informiert. Später werden beim zweiten Antreffen auch die Personalien aufgenommen und ein Platzverweis erteilt. Zeigt sich, dass diesem nicht gefolgt wird, kann die Prostituierte in Gewahrsam genommen werden. Daneben wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das beim Erstverstoß ein Bußgeld in Höhe von 250 EUR zur Folge hat. Beim Vorliegen dreier Verstöße kann die Polizei ein Strafverfahren einleiten.

Neben dem Kölner Süden gilt der in der Karte gekennzeichnete Bereich der Innenstadt seit 22. Juni 1998 als Sperrbezirk fort.
Detailkarte Sperrbezirk Köln-Innenstadt [PDF, 4729 KB]
Detailkarte Sperrbezirk Kölner Süden [PDF, 1825 KB]

Was ist verboten?

Innerhalb dieser Bereiche ist es zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

Die Sperrbezirksverordnung untersagt die Ausübung der Prostitution. Sie wird durch § 13 der Kölner Straßenordnung ergänzt, in dem die Kontaktaufnahme zu Prostituierten mit dem Ziel der Vereinbarungen sexueller Handlungen gegen Entgelt untersagt wird. Verstöße gegen diese Regelung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.

Hier noch einmal den direkten Link auf die Internetseite der Stadt Köln:

Sperrbezirksverordnung - Stadt Köln

Die beiden Kölner Sperrbezirke sind jeweils auf einer Detailkarte gut ablesbar:

Detailkarte Sperrbezirk Köln-Innenstadt [PDF, 4729 KB]
Detailkarte Sperrbezirk Kölner Süden [PDF, 1825 KB]

carolusMAGNUS Cool
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