Free Porno Links oder nicht
Frage 
Wie uns aus gutunterrichteten Kreisen bekannt wurde, gehen sowohl deutsche, als auch amerikanische Ermittler und Anwälte,
derzeit hartnäckig gegen illegale Pornoplattformen vor.
Es werden nicht nur, wie schon bereits geschehen die Betreiber dieser Platformen, die Raubkopien anbieten, sondern auch
die User ins Visier der Fahnder genommen.
Es wurden einige Betreiber zu hohen Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt, darunter auch die Betreiber der
sog. Bruzzers-Kette, die mehrere sog. Tube-Seiten unterhalten. (Quelle: Spiegel online)
Nun will die Pornoindustrie aber auch gezielt gegen Privatanwender vorgehen, die sich ein illegal Kopiertes Video auf den
heimischen PC laden. D.h.: Auf private Anwender, die mal ein "Pörnchen" kostenlos schauen wollen und dies auf Plattformen
wie youporn, intporn, x-hamster & Co. tun, könnten demnächst Post von Staatsanwalt oder Anwalt bekommen.
Schadenersatzforderungen können in dem Bereich ziemlich hoch sein.
Also Vorsicht! .....Übrigens auch wer sich einen Film nur online anschaut lädt diesen zwangsläufig auf seine Festplatte und dies
kann nachgewiesen werden.
Also vielleicht lieber mal ein paar Euro zahlen, aber dafür auf der sicheren Seite sein!
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Panikmache oder ernst zunehmen?
Lümel 1%er im LSH
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Das runter laden ist nicht strafbar. Nur die Weiterverbreitung. Sollte man also per Filesharing an so eine Börse teilnehmen hat man potenziell ein Problem, da die Filesharing Programme die Daten auch gleichzeitig weiter verteilen. Wer aber "nur" im Browser sich das Video anschaut verteilt die Daten nicht weiter - womit man im legalen Bereich bleibt.

Sollte jemand eine Abmahnung bekommen kann ich allerdings nur dazu raten sich sofort an einen Anwalt für Medienrecht zu wenden. Ein guter Anwalt kann die Abmahnung meistens entweder komplett abbiegen oder aber wenigstens einen ordentlichen Kurs aushandeln. Noch ein Hinweis: Auch Leute mit einer Rechtsschutzversicherung haben bei einer Abmahnung wegen CopyRightverletzung ein Problem - diese sind nämlich häufig vom Rechtsschutz ausgeschlossen.

Gruß
lw
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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sind x-hamster, youporn oder empflix oder andere illegale platform ?
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Erst mal muß man unterscheiden:

1. Strafrecht = ggfs. illegale Downloads, etc., kann ggfs. zu einer Geld oder Freiheitsstrafe führen, ist aber beim bloßen Anschauen wohl derzeit nicht zu beanstanden.

2. Zivilrecht = hier will der Copyrightinhaber Schadensersatz, den muß er erst mal gerichtlich einklagen und ob er den bekommt, ist ein anderes Problem. Dies hat nichts mit dem Staatsanwalt zu tun. Dies ist eine ganz normale Forderung, die der Anspruchssteller erst mal beweisen muß. Und ob er dazu Daten vom Staatsanwalt aus den Ermittlungsverfahren bekommt, ist fraglich.


Gruß Homer
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Hast du einen Link zu dem Artikel? Würde mich mal interessieren, was die da genau geschrieben haben.

Grundsätzlich halte ich das Risiko bei Porno-Streamingseiten für sehr gering. Man muss sich nur mal überlegen, was alles zusammenkommen müsste, damit es letztendlich den Benutzer trifft.

Zuerst müsste der Inhaber der Nutzungsrechte an einem bestimmten Film mal an die Serverlogs einer Streamingseite kommen, über die der Film verbreitet wurde. Jetzt schaut euch mal das Impressum der Seiten an - die sind sonstwo gehostet und daher für die Rechteinhaber kaum greifbar (Youporn z.B. auf den niederländischen Antillen). Selbst wenn es ein Rechteinhaber jedoch tatsächlich schaffen würde, dass eine Seitenbetreiber von der Polizei hochgenommen wird, müssten erstmal überhaupt Serverlogs vorhanden sein. Diese zu speichern kostet schließlich Geld, bringt aber keinen ersichtlichen Nutzen für den Seitenbetreiber.
Nehmen wir weiter an, dass der Rechteinhaber tatsächlich an eine Liste von IPs kommt, die einen bestimmten Film gestreamt haben, müsste er nun im jeweiligen Land, aus dem die IP stammt einen Strafantrag stellen, denn grenzübergreifende Rechtshilfe kann er bei so etwas banalem wie einer Urheberrechtsverletzung im nicht-kommerziellen Sinne vergessen. Die Staatsanwaltschaft würde die Inhaber der IP Adressen nun ermitteln, das Verfahren wegen Geringfügigkeit aber sofort wieder einstellen. Jetzt könnte der Rechteinhaber einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und anschließend die Nutzer der Streamingseiten, die einen bestimmten Film gestreamt haben, abmahnen. Es gibt jedoch auch schon Fälle, in denen die Anträge auf Akteneinsicht abgelehnt wurden, weil der entstandene Schaden als zu gering angesehen wurde oder die vorgelegten Beweise (=Listen mit IP Adressen) nicht präzise genug waren.

Mal ganz davon abgesehen, dass das Verfahren so schon sehr aufwändig wäre, muss man sich nun auch noch überlegen, wieviele Nutzer diese Streamingseiten haben. - Die alle abzumahnen wäre einfach unmöglich. Zumal hier lange nicht immer ersichtlich ist, ob ein Film wirklich urherberrechtlich geschützt ist. Wahrscheinlich könnten sich viele User noch über die Argumentation retten, dass für sie nicht ersichtlich war, dass sie gerade eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Eine akute Gefahr besteht für die Nutzer von P2P Tauschbörsen, denn hier tritt man immer auch als Anbieter auf, was strafrechtlich wesentlich schwerwiegender ist. Außerdem müssen hier keine Serverlogs beschafft werden, sondern die IPs können direkt über einen P2P Client ermittelt werden.
Wie es bei Rapidshare und anderen One-Click-Hostern weitergeht, bleibt abzuwarten. Bisher ist hier ja auch noch nichts passiert.

Was weiterhin dagegen spricht, dass für Nutzer von Streamingseiten wirklich eine Gefahr besteht, ist die Tatsache, dass den Nutzern von kino.to bisher nichts passiert ist, obwohl diese Seite schon länger im Fadenkreuz der Filmgesellschaften steht.
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Habe gehört, man kann sich auch einen Server im Ausland mieten über den man dann auf Daten zugreift.
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