06.01.2015, 12:03
Wobei ich nicht verstehe, warum man den mitgebrachten Gutschein nach Vorzeigen nicht gleich behalten kann.
Ob das registriertechnisch so sein muß?
Vielleicht müssen die "zerknitterten" mitgebrachten Gutscheine beim Finanzamt vorgelegt werden
um zu beweisen, daß weniger Eintritt kassiert wurde...
Ob das registriertechnisch so sein muß?
Vielleicht müssen die "zerknitterten" mitgebrachten Gutscheine beim Finanzamt vorgelegt werden
um zu beweisen, daß weniger Eintritt kassiert wurde...