14.05.2009, 08:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2009, 08:06 von tylerdurden.)
Ich stell die Frage mal hier ein, da es - wenn ich das recht interpretiere - im SS-Bereich eher OT ist :
Mal `ne ganz doofe Frage, da ich rechtlich nicht bewandert bin.
Es wird immer mal wieder beschrieben, dass Anwohner mit Kameras unterwegs sind, dass Polizei überwacht usw.
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären :
Soweit ich weiss, hat die Stadt Saarbrücken den Hurenkreisel eingeführt, um die SS-Bienen von diversen Wohngebieten - vor allem dem Drogenbereich Brauerstraße - fern zu halten.
Begründet wird dies u.a. damit, den Damen die Möglichkeit zu geben, sich mal frisch machen zu können, sich mal aufwärmen zu können usw. (für mich jedoch eher die fadenscheinige Begründung, die Weiber unter einen Hut zu schaffen und für Ruhe bei den Anwohnern zu sorgen)
Umliegende Gebiete sind Sperrbezirk.
So die Theorie.
Wenn nun also ein Freier eine Biene am Kreisel aufgabelt, wo soll er denn dann (rechtlich zulässig) mit ihr hin, wenn die umliegenden Gebiete Sperrbezirk sind ?
Soll er dann im Kreisel poppen ?
Ich nehme mal stark an, dass auch hier die These gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber was kann denn dem Freier schlimmstenfalls passieren, wenn er an einem der Fickplätze "aufgegriffen" wird ? Ein Brief von der Staatsanwaltschaft ? Mt welchem Inhalt ?
Und last but not least : Wenn es halbwegs legal ist, im/am Kreisel anzuschaffen, warum latschen die SS-Bienen dann dennoch in der umliegenden Gegend rum ? Konkurrenz zu groß am Kreisel ? Schlechtere Geschäfte dort ?
Sorry für meine unwissenden Fragen, aber mich würde das echt mal interessieren
Mal `ne ganz doofe Frage, da ich rechtlich nicht bewandert bin.
Es wird immer mal wieder beschrieben, dass Anwohner mit Kameras unterwegs sind, dass Polizei überwacht usw.
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären :
Soweit ich weiss, hat die Stadt Saarbrücken den Hurenkreisel eingeführt, um die SS-Bienen von diversen Wohngebieten - vor allem dem Drogenbereich Brauerstraße - fern zu halten.
Begründet wird dies u.a. damit, den Damen die Möglichkeit zu geben, sich mal frisch machen zu können, sich mal aufwärmen zu können usw. (für mich jedoch eher die fadenscheinige Begründung, die Weiber unter einen Hut zu schaffen und für Ruhe bei den Anwohnern zu sorgen)
Umliegende Gebiete sind Sperrbezirk.
So die Theorie.
Wenn nun also ein Freier eine Biene am Kreisel aufgabelt, wo soll er denn dann (rechtlich zulässig) mit ihr hin, wenn die umliegenden Gebiete Sperrbezirk sind ?
Soll er dann im Kreisel poppen ?
Ich nehme mal stark an, dass auch hier die These gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber was kann denn dem Freier schlimmstenfalls passieren, wenn er an einem der Fickplätze "aufgegriffen" wird ? Ein Brief von der Staatsanwaltschaft ? Mt welchem Inhalt ?
Und last but not least : Wenn es halbwegs legal ist, im/am Kreisel anzuschaffen, warum latschen die SS-Bienen dann dennoch in der umliegenden Gegend rum ? Konkurrenz zu groß am Kreisel ? Schlechtere Geschäfte dort ?
Sorry für meine unwissenden Fragen, aber mich würde das echt mal interessieren