Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen
ich hoffe mal das ich hier jemanden finden kann der sich auskennt.

Es geht um folgendes:

Meine Thailändische Freundin hat ein Besuchsvisum beantragt um bei mir in Deutschland 3 Monate Urlaub zu machen. Sie kommt aus dem Isaan und hat natürlich werder festen Job noch Geld usw.

Das Visum wurde abgelehnt und sie erhielt einen Bescheid dass die Ablehnung aufgrund von Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft bestehen.

Mein Widerspruch (habe ne Vollmacht für sie zu vertreten) wurde auch abgeschmettert.

Lt. Ablehnungsbescheid bleibt jetzt nur noch die Klage vorm Verwaltunsgericht in Berlin.

Kann mir hier jemand ein paar Tipps geben ?

Kann ich z.B. Beratungshilfe und Prozesshilfe beantragen da ja die betroffen Person meine mittellose thailändische Freundin ist.

Meine Rechtsschutzversicherung erklärt sich als nicht zuständig.

Hoffe auf HILFE
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RegionaldBull schrieb:ich hoffe mal das ich hier jemanden finden kann der sich auskennt.

Es geht um folgendes:

Meine Thailändische Freundin hat ein Besuchsvisum beantragt um bei mir in Deutschland 3 Monate Urlaub zu machen. Sie kommt aus dem Isaan und hat natürlich werder festen Job noch Geld usw.

Das Visum wurde abgelehnt und sie erhielt einen Bescheid dass die Ablehnung aufgrund von Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft bestehen.

Mein Widerspruch (habe ne Vollmacht für sie zu vertreten) wurde auch abgeschmettert.

Lt. Ablehnungsbescheid bleibt jetzt nur noch die Klage vorm Verwaltunsgericht in Berlin.

Kann mir hier jemand ein paar Tipps geben ?

Kann ich z.B. Beratungshilfe und Prozesshilfe beantragen da ja die betroffen Person meine mittellose thailändische Freundin ist.

Meine Rechtsschutzversicherung erklärt sich als nicht zuständig.

Hoffe auf HILFE

Remonstration? Klage? Wieviel Jahre willst du warten??
Da hast du keine Chance, vergiss es.
Es sei denn, du investierst in einen Sprachkurs an einem anerkannten Institut in Deutschland und sie legt die Buchung bei der Dt. Botschaft vor im Rahmen eines neuen Visaantrages.Aber: Wenn mal man abgelehnt wurde, ist es doppelt schwer. Deshalb lieber vorher Gehirn einschalten, die Restriktionen der deutschen Botschaften sind bekannt, und ohne Tricks und Umgehungen läuft nix mehr.
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toni4711 schrieb:Es sei denn du investierst in einen Sprachkurs an einem anerkennten Institut in Deutschland und sie legt die Buchung bei der Dt. Botschaft vor im Rahmen eines neuen Visaantrages. Wenn mal man abgelehnt wurde, ist es doppelt schwer.
Hi RegionaldBull,

Auch dann, vergiß es...sie kann deutsch lernen, bis sie es besser kann als ich und und du, aber sie wird das Visum nicht legal bekommen, wenn sie nicht
- Grund auf Ihren Namen besitzt und/oder ein seit Jahren gut gefülltes Bankkonto
- Kinder und/oder Ehemann hat, die in Thailand bleiben
- eine Arbeitsstelle hat und der Arbeitgeber bestätigt, daß sie, nach Ihrem Urlaub zurückkehren kann/wird.

Die Website der deutschen Botschaft deutet dies mehr als klar an.

Zitat:Quelle: http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...seite.html

- Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.

Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Grundsätzlich sind Unterlagen des Antragstellers über (sofern zutreffend) seinen Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung sowie Ehe und/oder Kinder bei jeder Antragstellung erforderlich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.

Die Ablehnung des deutschen Visaantrages macht es nicht nur hier schwer -um nicht zu sagen unmöglich- ein neues Visum zu bekommen, sondern in ganz EU-Land. Nicht umsonst wird bereits bei Antragstellung ein kleiner Stempel in den Reisepass (vorletzte Seite) gesetzt. Also weiß jede Botschaft, daß schon ein Antrag gestellt wurde...und wenn dann das entsprechende Visum fehlt, wissen die daß abgelehnt wurde.

Wer einen Visa-Antrag für die vollen 90 theoretisch möglichen Tage stellt, hat nach meiner Erfahrung ohnehin (fast) keine Chance.

Bezüglich einer Klage möchte ich auch daran erinnert, daß die Prozeßhilfe wohl nur DIR als Kläger zustünde. Auch deine Rechtschutzversicherung tritt nur für DICH ein. Aber du kannst nicht klagen, Klägerin kann nur deine Freundin sein. Du wirst auch nicht zum Kläger, weil sie dir eine Vollmacht erteilt, also nix Prozeßhilfe oder Rechtsschutz in dem Fall.

Der Kardinal, der nochmals darauf hinweist, daß wir hier keine Rechtsberatung oder -hilfe leisten können und dürfen, sondern nur unsere Meinung zur Diskussion beitragen.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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Kennst du jemanden im Osten Europas der ein Geschäft besitzt?
Es gibt ein Business Visum, das durch Einladung des Geschäftsmannes im Osten erreicht werden kann.
Dadurch erhält sie ein Schenghen Visum, sie kann damit problemlos dann nach Deutschland einreisen. Ansonsten kannst du wirklich nicht klagen.

Wenn du selber in Deutschland ein hohes Einkommen hast oder jemanden kennst der ein hohes Einkommen hat, kannst du versuchen über Einladung ihr ein Touristenvisum zu beantragen. Dadurch bürgst du praktisch mit deinem Geld, dass sie wieder ausreist und wenn nicht, musst du dann die Strafe zahlen.
Meine zumindest, dass es so ist, weiß es aber auch nciht genau.

Gruß,
niceguy
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niceguy schrieb:Wenn du selber in Deutschland ein hohes Einkommen hast oder jemanden kennst der ein hohes Einkommen hat, kannst du versuchen über Einladung ihr ein Touristenvisum zu beantragen. Dadurch bürgst du praktisch mit deinem Geld, dass sie wieder ausreist und wenn nicht, musst du dann die Strafe zahlen.
Meine zumindest, dass es so ist, weiß es aber auch nciht genau.

Das geht definitiv nicht.
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Was wohl auch helfen kann ist, wenn man einen gemeinsamen Rückflug nach Thailand plant/vorlegen kann.
Also sozusagen bringt man seinen Gast selbst zurück...

Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen mit diesen Agenturen wie z.B. Easy-Visa gemacht... ?
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Albert Einstein, deutsch-amerikanischer Physiker, 1879 - 1955
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Hi niceguy,

Eine Einladung ist für einen Besucher-Visumsantrag zwingend nötig, ebenfalls diese Bürgschaft -genannt Verpflichtungserklärung, allerdings sind die von mir genannten Bedingungen von der/dem Thai trotzdem noch zu erfüllen!

Und es geht bei der Verpflichtungserklärung nicht um eine Strafe, falls die Gute hierbleibt, sondern um die gesamten Kosten, die bis zur erfolgreichen Abschiebung anfallen.

Sowohl Touristenvisa, als auch Geschäftsvisa sind immer in dem Land zu stellen, wo der spätere Hauptaufenthalt erfolgt. Ansonsten muß auch bei einem Geschäftsvisum eine Geschäftsbeziehung nachgewiesen werden, also Arbeitsplatz oder eigene Firma. Letztlich kommt man auf legalem Weg immer an ähnliche oder gleiche Hürden.

Der Kardinal, der da besser Vorsichtig wäre.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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Also ich habe vor 5 Jahren mehrmals eine Ukrainerin zu mir eingeladen. Das ging problemlos. Ich musste allerdings die Einladung beim Landratsamt machen und mich verpflichten, dass ich gegebenfalls für alle Ihre Kosten aufkommen würde. Darüber hinaus musste ich einen Verdienstnachweis vorlegen und meine Wohnsituation (eigenes Haus) nachweisen.
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Kardinal-Nagl schrieb:Bezüglich einer Klage möchte ich auch daran erinnert, daß die Prozeßhilfe wohl nur DIR als Kläger zustünde. Auch deine Rechtschutzversicherung tritt nur für DICH ein. Aber du kannst nicht klagen, Klägerin kann nur deine Freundin sein. Du wirst auch nicht zum Kläger, weil sie dir eine Vollmacht erteilt, also nix Prozeßhilfe oder Rechtsschutz in dem Fall.

Ich seh schon auch ihr könnt mir keine Hoffnung machen.

Aber mit einer Vollmacht kann ich Klage im Namen von ihr einreichen und da sie mittellos ist steht ihr meines Erachtens auch Prozesshilfe zu. Hab gelesen das dies auch expliziet für Ausländer gilt wenn diese gegen deutsche Bescheide vorgehen wollen.

Falls alles nicht´s nützt bleibt mir halt immer noch der letzte Ausweg offen indem ich sie einfach heirate.
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SwingmanFFF schrieb:Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen mit diesen Agenturen wie z.B. Easy-Visa gemacht... ?

ja da war ich auch schon aber die haben mir im voraus auch schon gesagt das man null change hätte und sich das ganze sparen könne.
ich wollts dann halt selbst probieren
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was ich mich aber wirklich frage ist:

wie kommen die ganzen Mädels denn rüber die man in Deutschland antrifft ???
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RegionaldBull schrieb:was ich mich aber wirklich frage ist:

wie kommen die ganzen Mädels denn rüber die man in Deutschland antrifft ???

Das ist eine Frage, obwohl die meisten wohl noch zu "besseren Zeiten" kamen.

ich kenne jedoch auch eine, die an ner Bar arbeitet und kürzlich (während meines letzten Urlaubs) auf Besuch bei einem Freund in London war... Wenn ich vor Ort bin könnt ich sie mal fragen wie sie das hinbekommen hat Grübel
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Albert Einstein, deutsch-amerikanischer Physiker, 1879 - 1955
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eine Bekannte von mir kommt für einen Monat nach Norddeutschland.

Die hatte vor zwei Jahren einen Antrag gestellt wurde aber abgelehnt da Hauptgrund fehlende Rückkherwilligkeit nicht gegebn war. Hatt ein relative dickes Bankkonto, aber leider keinen tollen Arbeitgeber (irgendeinen Beauty salonBig Grin) auch Alter unter 23 und keine Kinder.

Also keine Chance. Dann sich selbstständig gemacht, nachweislich Angestellt etc und nu darf sie für 4 Wochen einfliegen.

Also das Procedere kann manchmal etwas schwierig sein aber die Rückkehrwilligkeit ist der entscheidende Punkt und erfahrungsgemäss helfen da auch keine Klagen
Gelbfussjäger
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SwingmanFFF schrieb:ich kenne jedoch auch eine, die an ner Bar arbeitet und kürzlich (während meines letzten Urlaubs) auf Besuch bei einem Freund in London war... Wenn ich vor Ort bin könnt ich sie mal fragen wie sie das hinbekommen hat Grübel
Hi Swing,

Gute Idee, allerdings könnte ein Grund sein, daß England nicht zum Schengen-Abkommen mit den entsprechenden Regelungen gehört.

@johnfk:
Vor 5 Jahren war alles schon streng, aber doch erheblich leichter, als heute.
Außerdem war gerade in der Zeit die Botschaft in Kiev stark im Gerede, wenn du verstehst. Wink

@RegionaldBull:
Wie gesagt, auch wenn du mit Vollmacht Klage einreichst, so bleibt sie der Kläger und du bist nur Bevollmächtigter. Prozeßhilfe will ich mal nicht kategorisch ausschließen, da ist ggf. einiges möglich. Such doch mal im internet nach der aktuellen Gesetzeslage. Ich hab leider keine Zeit mehr dazu.

Übrigens ist auch ein Heiratsvisum nicht so einfach und selbst wenn du jetzt vor Ort heiratest, würdest du/ihr beim örtlichen Ausländeramt sicher mit dem "Verdacht der Scheinheirat" konfrontiert werden, insbesondere da gerade ein Besuchervisum abgelehnt wurde.

Und nie vergessen, Geduld haben und sehr sehr gut vorbereiten. Spätestens beim persönlichen Vorsprechen der Angebeteten auf der Botschaft muß alles sitzen, das kleinste falsche Wort und die Ablehnung ist sicher!

Der Kardinal, der von einer Klage abrät und von einer Heirat zwecks Visum erst recht.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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Kardinal-Nagl schrieb:Der Kardinal, der von einer Klage abrät und von einer Heirat zwecks Visum erst recht.

Wie wärs mit damit?

Statt Sie herzuholhlen einfach nach Thailand auswandern Wink
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Albert Einstein, deutsch-amerikanischer Physiker, 1879 - 1955
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#16
Bin in derlei Hinsicht auch ein gebranntes Kind. Ich bin mit einer Chinesin verlobt, ihr Antrag auf Erteilung des Visums zur Eheschließung wurde abgelehnt-das geschah wenige Tage vor unserem Heiratstermin.
Aufgrunddessen wurde mir die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses verweigert.
Remonstration verlief ergebnislos. Derzeit klage ich auf Anweisung des Gerichts an das Standesamt auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses. Die Sache dreht sich momentan im Kreis-Standesamt erbittet immer Fristverlängerung, um die Sache in die Länge zu ziehen, wird stets gewährt. Nach Fristablauf kommen von dieser Seite keine neuen Erkenntnisse. Meine Anträge aufgrund der Sachlage auf STellungnahmen des Standesamts zu verzichten, werden abgewiesen, ebenso meine Anträge auf Beschlussfassung und Terminierung.
Der nächste Schritt wird ein Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter sein, Verdachtsäußerung auf Prozessverschleppung. Das wäre ein Befangenheitsgrund.
Zum Glück studiere ich Jura und kann die ersten beiden Instanzen selbst führen, sonst wäre ich aufgrund der Anwaltskosten ein armer Mann.
Ich werde zudem eine Klage gegen die BR Deutschland, vertreten durch Auswärtiges Amt, vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Erwägung ziehen.

Gruß vom Warrior, der im Recht ist und dieses Recht auch erstreiten wird.
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@ warrior

sorry, kann ich alles nicht ganz nachvollziehen. Du hattest schon einen Heiratstermin hier in D und noch kein Heiratsvisum? Irgendwas ist doch hier nicht in der Reihe, oder?
Und ein Ehefähigleitszeugnis braucht man doch wenn man ein Heiratstermin macht und dann wird es verweigert. Was ist mit dem Deutsch A1-Test? Kann dem irgendwie nicht folgen.... bzw. kann doch alles so nicht stimmen was Du da schreibst....

Grumpy, der das alles auch alles durchgemacht hat, mit der Vorgehensweise vertraut ist und sich deshalb etwas wundert....
Thailover & Thaisexperte -
Missing my sweet home Pattaya
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@warrior ein Ehefähigkeitszeugnis bekommst DU für dich immer, wenn du möchtest und ledig bzw. geschieden bist. Ein Visum zur Eheschliessung setzt ein betandener Deutsch A1-Test voraus; zuvor natürlich den Deutschkurs, bei einem Götheinstitut oder wo auch immer, falls man der Sprache noch nicht mächtig ist. Auch braucht deine Verlobte ein Ehefähigkeitszeugnis. Dann brauchst du noch deinen Wohnraum- und Gehaltsnachweis. Wenn alle diese Punkte erfüllt sind, dürfte dem Eheschliessungsvisum nichts mehr im Wege stehen. Auch sollte deine Verlobte etwas über die BRD wissen z.B. wer ist Bundeskanzler/in und noch so einige Dinge, aber da weiss vielleicht jemand anderes mehr.
Ich denke ihr habt keinen dieser Punkte erfüllt, deswegen wurde der Antrag auch abgelehnt.
Bumse lieber heute als morgen, denn was kannst du dir heute besorgen, verschiebe nicht auf morgen.
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johnfk schrieb:Also ich habe vor 5 Jahren mehrmals eine Ukrainerin zu mir eingeladen. Das ging problemlos. Ich musste allerdings die Einladung beim Landratsamt machen und mich verpflichten, dass ich gegebenfalls für alle Ihre Kosten aufkommen würde. Darüber hinaus musste ich einen Verdienstnachweis vorlegen und meine Wohnsituation (eigenes Haus) nachweisen.

Genauso ist es heute auch noch Landratsamt, oder Ausländerbehörde.
Nur war es vor 5 Jahren um einiges einfacher, egal aus welchem Land man heute jemand einläd.
Es wurde einfach zu viel Schindluder und noch einiges mehr, auf das ich hier nicht eingehen möchte getrieben.
Bumse lieber heute als morgen, denn was kannst du dir heute besorgen, verschiebe nicht auf morgen.
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Bobby schrieb:@warrior ein Ehefähigkeitszeugnis bekommst DU für dich immer, wenn du möchtest und ledig bzw. geschieden bist.

Das stimmt aber auch nicht so richtig - das ist ein heiden Aufwand das zu bekommen. Habe mich ans Standesamt gewendet und was meint ihr was man da alles benötigt.

Man muss sämtliche Papiere von der Dame vorlegen können und diese müssen ersten von der Botschaft legalisiert sein und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Außerdem dürfen die dann bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
Falls die Dame geschieden ist muss die Scheidung erst mal in Deutschland vom Oberlandesgericht anerkannt werden.

Nachdem bekommt man wohl ein Ehefähigkeitszeugnis welches selbst noch mal auf der Botschaft legalisiert werden muss und man kann dann in Thailand auf einem Bezirksamt heiraten.

Das Besuchsvisum für 90 Tage kann dann die Botschaft auf keinen Fall mehr ablehnen wenn man verheiratet ist.
Falls Sie jedoch den Ehegattennachzug und eine Aufenthaltsgenehmigung für länger haben will muss der Test Start 1 her.

Weiss jemand was es mit der Heirat in Dänemark auf sich hat ?
Dort solls wohl recht easy sein.
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