18.05.2020, 07:31
Nachdem Schleswig-Holstein ja einen „neuen“ Weg bei der Coronabekämpfung gehen will..weg von Verboten hin zu Gestattungen mit Auflagen liest sich der Part bezüglich sexueller Dienstleistungen doch recht ernüchternd....
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerp...orona.html
Auszugs aus dem Verordnungstext:
Bei dieser Formulierung bleibt wenig Interpretationsspielraum ...
Die ebenfalls aufgeführte Begründung dazu...
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerp...orona.html
Auszugs aus dem Verordnungstext:
Zitat:oben
§ 9 Dienstleister und Handwerker
(1) ...
(2) Der Betrieb des Prostitutionsgewerbes und die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt sind untersagt.
Bei dieser Formulierung bleibt wenig Interpretationsspielraum ...
Die ebenfalls aufgeführte Begründung dazu...
Zitat:In Absatz 2 werden für die Erbringung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten und für die Prostitutionsgewerbebetriebe Regelungen getroffen. Falls die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt erfolgt, besteht ein hohes Übertragungsrisiko mit dem Coronavirus. Außerdem ist die Nachverfolgung von Kunden in der Praxis schwerlich möglich. Da die Prostitution auch in Prostitutionsgewerbebetrieben im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetz ausgeübt wird, sind sie zu schließen. Dort ist die Nachverfolgbarkeit von Kunden ebenfalls schwerlich möglich.
Zitat:Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 7. Juni 2020 außer Kraft.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)