20.05.2020, 20:14
Danke, das ist ein sehr interessantes Gerichtsurteil zur Sparte „Tantra-Massage“.
Die Einstufung unter „Prostitutionsdienstleistung“ (gemäß ProstSchG) ist ja von Anbietern und Nutzern von Anfang an kritisiert worden. Ich denke zu Recht.
Die Einstufung unter „Prostitutionsdienstleistung“ (gemäß ProstSchG) ist ja von Anbietern und Nutzern von Anfang an kritisiert worden. Ich denke zu Recht.