10.06.2020, 11:58
(10.06.2020, 10:03)Benis schrieb: https://www.hessen.de/sites/default/file...5.06_0.pdf
Erwähnt hat man es natürlich nicht.
Also: Du verlinkst auf die Verordnung wo drin steht das nix mit Prostitution ist und sagst Gleichzeitigkeit das es nicht verkündet wird: Was erwartet Du - soll da jemand an Deiner Tür klingeln und es Dir mitteilen ?
Sei bitte so freundlich und lass solche falschen Aussagen. Die Verordnung ist öffentlich verkündet und einsehbar und damit rechtskräftig.
Hier den Anschein zu erwecken das da etwas nicht mit rechten Mitteln zugeht ist einfach falsch.
Lustwandel
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
(Henry Louis Mencken)