Erste echte juristische Erfolge. Eine SDL die beim BeS e.V. aktiv ist hat in MV geklagt, dass sie außerhalb von Prostitutionsstätte (also Hotels und ausdrücklich auch in ihrer Wohnung) sexuelle Dienstleistung erbringen darf. Sie hat gewonnen.
Ausdrücklich besteht auch keine Dokumentationspflicht. Das VG ist der Linie des OVG Lüneburg gefolgt und hat einen weiteren Eingriff in die Intimsphäre durch die Dokumentationspflicht als faktisch prohibitiv zurück gewiesen. Das VG hat damit anonymen, endgelichen Sex der Intimsphäre zugeordnet. Weiterhin stellt das VG klar das eine Verschärfung der VO (Prostitutionsverbot) im Nachgang zudem Urteil unverhältnismäßig sei.
https://mobile.twitter.com/LetiziaPrivat...9224916992
Das ist ein sehr großer Erfolg!
Ausdrücklich besteht auch keine Dokumentationspflicht. Das VG ist der Linie des OVG Lüneburg gefolgt und hat einen weiteren Eingriff in die Intimsphäre durch die Dokumentationspflicht als faktisch prohibitiv zurück gewiesen. Das VG hat damit anonymen, endgelichen Sex der Intimsphäre zugeordnet. Weiterhin stellt das VG klar das eine Verschärfung der VO (Prostitutionsverbot) im Nachgang zudem Urteil unverhältnismäßig sei.
https://mobile.twitter.com/LetiziaPrivat...9224916992
Das ist ein sehr großer Erfolg!