(30.06.2020, 00:45)azjkl_55 schrieb: Erste echte juristische Erfolge. Eine SDL die beim BeS e.V. aktiv ist hat in MV geklagt, dass sie außerhalb von Prostitutionsstätte (also Hotels und ausdrücklich auch in ihrer Wohnung) sexuelle Dienstleistung erbringen darf. Sie hat gewonnen.
https://m.focus.de/regional/hamburg/rich...78938.html
Jetzt ist es offiziell was nur auf Twitter bekannt war. Das erhöht den Druck auf die Landesregierungen. (Im Artikel steht aber fälschlicherweise das Urteil betrffe Schleswig-Holstein und nicht Mecklenburg-Vorpommern)