Nachrichten & Presse zum Thema
(06.07.2020, 12:37)michael schrieb: In Niedersachsen heißt es: Rückkehr in den Normalzustand Mitte 2021.

Kontrolliert werden aber nur die typischen großen Häuser. Die Damen, die über eine offizielle Zimmervermietung gehen, müssen wenig befürchten.

Hast du dazu eine Quelle?

Woher kommt diese Info?
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(07.07.2020, 12:21)azjkl_55 schrieb: Der Knüller ist aber, dass es in Berlin ganze zwei Verstöße gegen das Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen gab. 

Wundert mich überhaupt nicht. Alles gesetzestreue Bürger hier! Rot werd
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

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(06.07.2020, 12:37)michael schrieb: In Niedersachsen heißt es: Rückkehr in den Normalzustand Mitte 2021.

Nö nur weil der Stufenplan zu Ende ist heißt das nicht das nicht weiter gelockert werden muss. Betrifft nur Sisha Bars, dazu das OVG Lüneburg vom 01.07.2020:

"In diese Folgenabwägung wird insbesondere auch eingestellt, dass die Verordnung gemäß ihres § 13 Satz 1 am 5. Juli 2020 außer Kraft tritt. Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss. Hierbei hat der Antragsgegner - wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung - hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren relevanten Schließung zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, die Schließung unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen weiter zu lockern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 16). Der Antragsgegner kann sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass sein "Stufenplan" mit der aktuellen Änderung der Verordnung abgeschlossen ist und der jetzige Stand eine "neue Normalität" darstellt (vgl. Presseinformation vom 19.6.2020, veröffentlicht unter: www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neue-normalitat-aber-bekampfung-von-corona-bleibt-gesamtgesellschaftliche-aufgabe-land-niedersachsen-aktualisiert-corona-verordnung-189540.html, Stand: 19.6.2020)."

Das ist auch für unsere Sache gut!

http://www.rechtsprechung.niedersachsen....wdoccase=1
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Tantra-Massage wegen Corona untersagt

Das VG Trier hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Durchführung von Tantra-Massagen gemäß § 4 Nr. 3
der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz – CoBeLVO – vom 19.06.2020 untersagt bleibt.

https://www.juris.de/jportal/portal/page...hricht.jsp
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(07.07.2020, 17:04)tuebingen2000 schrieb: Tantra-Massage wegen Corona untersagt

Das Urteil enthält ein paar Highlights:

1. Das Gericht zweifelt an dem Sextourismus Argument der Landesregierungen und darauf aufbauend die mangelnde Kontrollierbarkeit der Auflagen.
"Ob die angegebenen Schwierigkeiten bei der Überwachung sexueller  
Dienstleistungen – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Verlagerung solcher  
Dienstleistungen nach Rheinland-Pfalz – ein fortdauerndes Öffnungsverbot  
rechtfertigen, kann daher dahingestellt bleiben. Sofern man entscheidend auf  
diesen Aspekt abstellen wollte, müsste man sich der Frage stellen, inwieweit eine  
vergleichbare Problematik bei der Überwachung der nach dem  
Prostituiertenschutzgesetz bestehenden Pflichten besteht bzw. mögliche  
Vollzugsdefizite in diesem Bereich weniger schwer wiegen als im Zusammenhang  
mit der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus."

Das ist eine ganz schöne Klatsche !

2. Auch die Landesregierung muss Konzepte suchen, das ist jetzt nach meiner Erkenntnis das erste Gericht, das dies so festgestellt.
"Angesichts des  
beträchtlichen Risikopotentials, des erheblichen Zeitdrucks, unter dem  
Schutzkonzepte entwickelt werden mussten und müssen, sowie der nach wie vor  
mit erheblichen Unsicherheiten behafteten Entscheidungsgrundlagen ist dem  
Verordnungsgeber ein beträchtlicher Einschätzungsspielraum zuzubilligen. Dieser  
umfasst in gewissem Umfang auch die Befugnis, die Öffnung zunächst  
geschlossener Einrichtungen zeitlich gestaffelt und unter Vorgabe differenzierter  
Schutzkonzepte zuzulassen. Dies rechtfertigt es derzeit noch, unter dem  
Gesichtspunkt der Bedenken im Hinblick auf die Nachverfolgung von  
Infektionsketten die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen  
Einrichtungen weiterhin zu untersagen. Dies entbindet den Verordnungsgeber  
allerdings nicht von der Verpflichtung, mit Nachdruck nach Konzepten zu suchen,  
die einerseits die mit der Verbreitung des Virus verbundenen Risiken auf ein
akzeptables Maß begrenzen, andererseits Grundrechtseingriffe nur in dem n[b][i]otwendigen Umfang einschränken.
[/i][/b]Dies gilt umso mehr, je schwerer die jeweiligen  Freiheitsbeschränkungen wiegen und je länger sie andauern."

Es verbleibt als Argument lediglich die Zweifel an der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten, aber da hat Lauras Girls eine Lösung...

Fazit: Der Ton der Entscheidung ist doch ein ganz anderer als ersten vor vier Wochen. Wenn sie genannte App funktioniert, sehe ich das erste Mal echte Chancen für die Klage eines Betreibers.

https://vgtr.justiz.rlp.de/fileadmin/jus...7-2020.pdf
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Keine so dollen Nachrichten aus Hamburg:

Laut einem Sprecher könnte das Verbot über den 31.08 hinaus verlängert werden. Aber zumindest schreibt die MoPo das was bereits vermutet und anderweitig gemeldet wurde, nämlich das in BW und BY private Prostitution erlaubt ist. Auch der Initiative der Bundestagsabgeordnete wurde eine Absage erteilt. Im übrigen demonstrien die SDLs am Samstag in HH.

https://mobil.mopo.de/hamburg/keine-aufh...CJkQpwUIGA
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Warum sollten Bordelle nach dem 31.08. auch wieder erlaubt werden? Wenn sie jetzt, wo die Infektionszahlen und Neuinfektionen niedrig sind, nicht öffnen dürfen, wird es auch dann nicht der Fall sein, wenn das am 31.08. immer noch zutrifft. Sollte es schlimmer werden, erst recht nicht. Von alleine wird da nichts passieren, da braucht es schon Gedrängel wie Demos oder Klagen.

Hier was zum Thema MV:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenbu...s2600.html

Ist zwar keine Rotlicht-Hochburg, aber passt zum Rest: "Private" Treffen erlaubt, Puffs bleiben zu. Ein Gutes kann ich dem Ganzen aber abgewinnen: Wenn zumindest ein paar Formen der Prostitution erlaubt sind (Escort, Hotelbesuche, etc), ist das Thema generelles Verbot oder "nordisches Modell" erstmal vom Tisch.
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https://www.bild.de/regional/saarland-news
zwei bordell betreiber haben mit ihrer klage erfolg , in neunkirchen öffnen zwei bordelle
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(09.07.2020, 19:57)r2d2 schrieb: https://www.bild.de/regional/saarland-news
zwei bordell betreiber haben mit ihrer klage erfolg , in neunkirchen öffnen zwei bordelle

Jetzt öffnet da gar nix. Lies nochmal genau, was da entschieden wurde: Die bleiben aktuell genauso zu wie alle anderen.
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Frei lesbarer Artikel zum Urteil im Saarland:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/saarland...84851.html
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Gewichtige Unterstützung aus einer unerwarteten Ecke:

https://m.bild.de/politik/inland/politik...obile.html
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Spanien:
So funktioniert Sexarbeit trotz Corona

In Spanien arbeiten schätzungsweise 100.000 Frauen als Sexarbeiterinnen.
Wie viele andere Länder toleriert Spanien Sexarbeit, aber hat sie nicht legalisiert....

https://www.vice.com/de/article/889g7g/s...z-lockdown
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https://www.unser-bad-driburg.de/news/au...rbotes-aus

Das coronabedingte Verbot zeigt, wie das nordische Modell ablaufen würde.
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Neue CoronaVO in Nds. gilt ab 13.7.20

https://www.niedersachsen.de/download/156982

Zitat:§5
Betriebs- und Veranstaltungsverbote
(1) 1Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:
3. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie die Straßenprostitution.

Die Landesregierung will, dass die VO bis 31.8.2020 in Kraft bleibt. Also mehr als 7 Wochen. Bisher waren es immer nur so 2 Wochen. Ich bin gespannt, ob die Gerichte da mitspielen Wink

Noch was: Wenn ich die Verordnung richtig verstanden habe, dann begehen nur die „Betreiber“  Ordnungswidrigkeiten, die ihre Prostitutionsstätten öffnen. Weder die SDL noch die Freier können belangt werden. Gekniffen sind allerdings die armen Mädels, die auf der Strasse anschaffen gehen. Die müssen selbst blechen.

Winke
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

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(10.07.2020, 18:32)Bronto8 schrieb: Weder die SDL noch die Freier können belangt werden.
Ein Blick in den Bußgeldkatalog: 150 - 400 € für Be­sucher
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Erfurter Bordell-Betreiberin scheitert trotz Hygienekonzept vor Gericht
https://www.mdr.de/thueringen/bordelle-s...n-100.html

Der letzte Absatz spricht das "Schlupfloch" an, was in MV geschlossen wurde. Die nächste Woche wird interessant.
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Gericht: Bordelle in Thüringen bleiben geschlossen

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hält die Corona-Maßnahme für verhältnismäßig - entdeckte allerdings ein Schlupfloch.
.
Das Gericht stellte zudem fest, dass in Thüringen allerdings sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Bordellen nicht verboten seien...

https://www.rnd.de/politik/thuringen-bor...2LAV4.html
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"Jetzt verschwindet und verschwimmt das Geschäft in einer Vielzahl von Privatwohnungen und Hotels - wir hätten die Prostituierten gerne zurück in den Bordellen", sagt Bernhard Feiner, der Leiter des zuständigen Kommissariats der Münchner Polizei.

Selbst die Polizei will öffnen!

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/cor...ssion=true
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Ein klares „Nein!“ zur Erfassung der Kontaktdaten von Prostitutionskunden!

Sieben Gründe gegen eine Instrumentalisierung von Corona zum Zwecke der
Prostitutionsbekämpfung mittels Kontaktdatenerfassung

https://www.donacarmen.de/ein-klares-nei...onskunden/
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(27.06.2020, 12:11)superdriver schrieb:
(26.06.2020, 14:26)r2d2 schrieb: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4635061
Die Polizei sucht Mörder einer Prostituierten 
5000 Euro Belohnung für Hinweise die zur Ergreifung der Täter führen

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...he190.html

https://www.n-tv.de/panorama/Mordfall-An...03698.html
5000 euro Belohnung sind noch da
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