25.08.2020, 14:56
Sachsen:
Ab 1. September 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung
...
Die Öffnung von Prostitutionsstätten bleibt verboten, es sei denn, es handelt sich um die
entgeltliche Erbringung sexueller Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr mit genehmigtem
Hygienekonzept sowie Nachverfolgungsauflagen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtli...tml#a-7434
Ab 1. September 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung
...
Die Öffnung von Prostitutionsstätten bleibt verboten, es sei denn, es handelt sich um die
entgeltliche Erbringung sexueller Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr mit genehmigtem
Hygienekonzept sowie Nachverfolgungsauflagen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtli...tml#a-7434