28.09.2020, 11:57
"Der Verwaltungsgerichtshof (VHG) Mannheim hat das Verbot der gewerblichen Prostitution, welche das Land in seiner Corona-Verordnung erlassen hat, ein weiteres Mal bestätigt. Der VGH lehnte zwei Eilanträge ab.
Einer der Kläger sah sich durch das Betriebsverbot in seinen Grundrechten verletzt. Überdies seien die Infektionszahlen in den letzten Monaten sehr rückläufig, ein Betriebsverbot nicht mehr nötig.
Der VGH vertritt eine andere Auffassung. Und das vorgelegte Hygienekonzept des Antragstellers lasse sich weder überprüfen, noch biete dieses einen ausreichenden Schutz (Aktenzeichen 1 S 2555/20 und 1 S 2752/20)."
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Einer der Kläger sah sich durch das Betriebsverbot in seinen Grundrechten verletzt. Überdies seien die Infektionszahlen in den letzten Monaten sehr rückläufig, ein Betriebsverbot nicht mehr nötig.
Der VGH vertritt eine andere Auffassung. Und das vorgelegte Hygienekonzept des Antragstellers lasse sich weder überprüfen, noch biete dieses einen ausreichenden Schutz (Aktenzeichen 1 S 2555/20 und 1 S 2752/20)."
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