(03.10.2020, 13:42)Jerry schrieb:(30.09.2020, 13:51)azjkl_55 schrieb: Der VGH Mannheim hat wohl doch etwas anderes mittgeteilt als in der Presse stand:
"Baden Württemberg wurde in einem Verfahren seitens des Gerichts vefordert, eine Öffnungsperspektive bis 01.10.20 zu erarbeiten."
https://www.6profis.de/branchennews/rhei...-2136.html
Gibt es mehr Infos dazu?
Auf der Seite des VGH steht keine entsprechende Entscheidung.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...Crttemberg
Auch sonst blieb meine Suche erfolglos.
Die obige Quelle werte ich als authentisch und die dort beschriebene Vorgehensweise für plausibel. Die Frist galt gegenüber dem VGH. Das Verfahren läuft weiter, aber nicht mit dem Ziel einer einstweiligen Außervolllzugsetzung der CoronaVO-BW. Die Auflage an das Land ist Bestandteil des Verfahrens. Was das Land geantwortet hat, wissen zur Zeit nur die Parteien und das Gericht. Bisher ist nur dies nach außen gedrungen.
Verzagen muss man dennoch nicht, denn es werden weiter fleißig neue Anträge geschrieben:
https://www.heidelberg24.de/heidelberg/h...61178.html