01.11.2020, 21:57
(01.11.2020, 12:54)eagle124 schrieb: Die Landesregierung BW schafft auch am Sonntag (!), die neue Verodnung ist da:
https://www.baden-wuerttemberg.de/en/ser...rttemberg/
...und die pdf dazu: https://www.baden-wuerttemberg.de/filead...ronaVO.pdf
In BW bleiben sexuelle Dienstleistungen ausdrücklich erlaubt, soweit sie außerhalb eines Prostitutionsgewerbes erbracht werden:
"Der Umstand, dass die Erbringung sexueller Dienstleistungen, ohne dass ein Dritter daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, gestattet bleibt, ist durch den Schutz der Intimsphäre des Einzelnen begründet .Einen so weitreichenden Eingriff des Staates in die Intimsphäre, der mit einem vollständigen Verbot des Erbringens sexueller Dienstleistungen verbunden wäre, erachtet die Landesregierungals nicht verhältnismäßig"
https://www.baden-wuerttemberg.de/filead...ungsVO.pdf