17.11.2020, 00:00
Heute: Gerichtsurteil im Saarland:
Die angeordnete Schließung von Kosmetikstudios und Massage-Praxen ist unzulässig, da eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Körpernahen Dienstleistungen (Tattoo/Piercing/Friseur) besteht. Entsprechend dürfen Kosmetik/Massage- Praxen ab sofort wieder öffnen.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Dem Urteil folgend sollte für die ebenfalls körpernahe Dienstleistung „Prostitution“ bei einer Klage eine gute Chance bestehen um das allgemeine und weitreichende Prostitutionsverbot im Saarland zu kippen.
Die angeordnete Schließung von Kosmetikstudios und Massage-Praxen ist unzulässig, da eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Körpernahen Dienstleistungen (Tattoo/Piercing/Friseur) besteht. Entsprechend dürfen Kosmetik/Massage- Praxen ab sofort wieder öffnen.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Dem Urteil folgend sollte für die ebenfalls körpernahe Dienstleistung „Prostitution“ bei einer Klage eine gute Chance bestehen um das allgemeine und weitreichende Prostitutionsverbot im Saarland zu kippen.