Niedersachsen hat „klammheimlich“ zum 1.März 2021 die Vorschriften über die Erbringung sexueller Dienstleistungen in der Corona VO verschärft....
https://www.niedersachsen.de/download/166102. siehe §10 Abs.1 Satz6
Waren bisher nur die Prostitutionsstätten und der Straßenstrich betroffen, ist jetzt die Erbringung und Inanspruchnahme jeglicher sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt untersagt. Also Sex gegen Kohle ist jetzt auch in Privatwohnungen verboten....
https://www.niedersachsen.de/download/166102. siehe §10 Abs.1 Satz6
Waren bisher nur die Prostitutionsstätten und der Straßenstrich betroffen, ist jetzt die Erbringung und Inanspruchnahme jeglicher sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt untersagt. Also Sex gegen Kohle ist jetzt auch in Privatwohnungen verboten....
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)