02.06.2021, 09:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2021, 09:47 von nieimleben123456.)
(01.06.2021, 16:54)nerdbuster schrieb: https://www.donacarmen.de/wp-content/upl...5.2021.pdf
Aus meiner Sicht können eigentlich alle Beiträge/Fragen im Forum zu dem Thema mit einem Link auf diese Veröffentlichung beantwortet werden.
nerdbuster
Wenn´s nicht wieder von den Mods gelöscht wird, bleibt hier der Hinweis stehen, dass die Tabelle von Donacarmen für NRW nicht ganz korrekt ist:
Die Inzidenz im entsprechenden Landkreis muss in 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liegen, dann darf am übernächsten Tag geöffnet werden.
Die von Donacarmen genannten 3 (Kalender-)Tage gelten in die andere Richtung: Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über 35, so müssen die Einrichtungen am übernächsten Tag wieder geschlossen werden.
Quelle: Corona VO NRW
https://www.land.nrw/sites/default/files...5.2021.pdf
(Seite 2)
Fazit: Wirklich 100% Verlass ist nur auf die Original-Dokumente der jeweiligen Landesbehörde.