27.07.2021, 17:21
(27.07.2021, 13:51)Bronto8 schrieb: Niedersachsen hat die ganze Sache jetzt mal noch ein wenig komplizierter gemacht.
https://www.niedersachsen.de/download/172669
§1a Absatz2 Satz4
Jetzt kann jeder Landkreis praktisch selbst entscheiden, welcher Inzidenzwert gilt.
Beispiel Hannover: aktuelle Inzidenz >35. Damit gilt eigentlich eine Testpflicht zum Betreten von Puffs. Die Region kann aber sagen: Interessiert uns nicht; das Infektionsgeschehen im Moment kommt von den bösen feierwütigen jungen Leuten. Die Clubs/Discos werden geschlossen, der Rest bleibt rechtlich bei einem Inzidenzwert von <10. In anderen Landkreisen können sie anders entscheiden und eine Testpflicht einfordern. Irgendwann gibt es noch unterschiedliche Regelungen für einzelne Puffs
Ich blicke das nicht mehr und gehe jetzt ficken…..
Nein, es ist immer noch gleichgestellt mit Körpernahen Dienstleistungen. Ein Test ist nur erforderlich wenn die Maske nicht getragen werden kann. Da man beim betreten eine maske auf hat braucht man keinen test.
Ich weiss nur nicht genau was passiert, wenn die inzidenz über 100 ist. Kommt es dann wieder zur bundesnotbremse?