28.07.2021, 06:08
(27.07.2021, 17:21)ReucoMars schrieb:(27.07.2021, 13:51)Bronto8 schrieb: Beispiel Hannover: aktuelle Inzidenz >35. Damit gilt eigentlich eine Testpflicht zum Betreten von Puffs.
Nein, es ist immer noch gleichgestellt mit Körpernahen Dienstleistungen. Ein Test ist nur erforderlich wenn die Maske nicht getragen werden kann. Da man beim betreten eine maske auf hat braucht man keinen test.
Hier kann man es genau nachlesen:
Ich hätte vielleicht einschränken sollen, dass ICH bei MEINEN sexuellen Vorlieben einen Test bräuchte, weil ich es ums Verrecken nicht schaffe, die ganze Zeit meine Maske aufzubehalten wenn ich mit einem Mädel zugange bin. Aber das ist gar nicht der springende Punkt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es jetzt unterschiedliche Regelungen für jeden Landkreis/kreisfreie Stadt geben kann. Die Kollegen aus Celle müssten sich also vorab noch einmal gesondert über die aktuelle rechtliche Lage in der Landeshauptstadt erkundigen. Zum Glück gibt es direkt am Steintor ein Testzentrum
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)