03.12.2021, 16:58
https://www.land.nrw/pressemitteilung/na...ungen-fuer
In NRW werden ab morgen zwar Diskotheken verboten, Bordelle bleiben offen, bzw ich zitiere:
(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von
§ 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
[...]
Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbrin-
gung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
Ihr habt Recht, @mettigel und @nieimleben. Hehe.
In NRW werden ab morgen zwar Diskotheken verboten, Bordelle bleiben offen, bzw ich zitiere:
(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von
§ 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
[...]
Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbrin-
gung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
Ihr habt Recht, @mettigel und @nieimleben. Hehe.