01.02.2014, 18:27
anwalt24.de schrieb:Prostitution als beamtrechtliches Dienstvergehen
Die Ausübung der Prostitution durch Beamte in der Freizeit kann nach §§ 34, 47, 49 BeamtStG eine Dienstvergehen sein und die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen.