18.12.2017, 20:57
Hallo zusammen,
im Steuerrecht gibt es immer noch den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Und der allein sollte schon reichen, um es abzuschmettern.
Die Gemeinde Eichenzell sollte besser den Hebesatz bei der Gewerbesteuer erhöhen. Davon wären alle Gewerbetreibenden mit Gewinn über 24.500 und die GmbH's schon ab dem ersten Euro Gewinn betroffen. Und bei unter 380 Prozent Hebesatz (aktuell haben die 350 Prozent) erfolgt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit nur natürlichen Personen als Gesellschafter eh eine vollständige Anrechnung auf die Einkommensteuer.
LG
BornIn1980
im Steuerrecht gibt es immer noch den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Und der allein sollte schon reichen, um es abzuschmettern.
Die Gemeinde Eichenzell sollte besser den Hebesatz bei der Gewerbesteuer erhöhen. Davon wären alle Gewerbetreibenden mit Gewinn über 24.500 und die GmbH's schon ab dem ersten Euro Gewinn betroffen. Und bei unter 380 Prozent Hebesatz (aktuell haben die 350 Prozent) erfolgt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit nur natürlichen Personen als Gesellschafter eh eine vollständige Anrechnung auf die Einkommensteuer.
LG
BornIn1980