LSH

Normale Version: Die Kondompflicht kommt. Und ihre Folgen?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Unsere geschätzte Regierungskoalition hat sich geeinigt wie das neue Prostituiertenschutzgesetz nun werden soll. Es sieht unter anderem eine Kondompflicht vor.

Mir persönlich könnte die Kondompflicht im Prinzip egal sein. Ich vergnüge mich mit Huren nur mit Kondom, meiner Gesundheit zu liebe. Ich würde mich im Auto auch anschnallen wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre. Ich brauche keine Politiker und Bürokraten die für mich denken.

Die Frage ist nun welche Auswirkungen die Kondompflicht auf unser Hobby haben wird. Das ganze neue Gesetz ist auf mehr Kontrolle und frisches Futter für den Amtsschimmel ausgerichtet. Auch die Kondompflicht kann sicher irgendwie zur Eröffnung neuer Kontrollmöglichkeiten genutzt werden.

Wie seht ihr das? Was kommt möglicherweise nun auf uns und unser Hobby zu?
Hier im Saarland haben wir die Kondompflicht schon eine ganze Weile. Die tatsächlichen Auswirkungen sind überschaubar. GV sollte stadardmäßig mit Tüte sein, AV ebenso.
FO wird nicht mehr offen angeboten, also in Anzeigen oder im Web. Im Verrichtungszimmer flutscht die Nudel dann meist ungefragt blank ins Mündchen. Bisher hatte ich auch noch keinen Fall, in dem FO nicht ging oder gar mehr dafür verlangt wurde. Wenn überhaupt, fragen die SDL eher, ob mit oder ohne beim französisch. Aushänge zum Thema Kondompflicht sind auch obligatorisch. Gesehen habe ich allerdings bis heute noch keinen.

Wenn es so bleibt, habe ich kein Problem damit.
(03.02.2016, 11:41)vorenus schrieb: [ -> ]Hier im Saarland haben wir die Kondompflicht schon eine ganze Weile. Die tatsächlichen Auswirkungen sind überschaubar. GV sollte stadardmäßig mit Tüte sein, AV ebenso.
FO wird nicht mehr offen angeboten, also in Anzeigen oder im Web. Im Verrichtungszimmer flutscht die Nudel dann meist ungefragt blank ins Mündchen. Bisher hatte ich auch noch keinen Fall, in dem FO nicht ging oder gar mehr dafür verlangt wurde. Wenn überhaupt, fragen die SDL eher, ob mit oder ohne beim französisch. Aushänge zum Thema Kondompflicht sind auch obligatorisch. Gesehen habe ich allerdings bis heute noch keinen.

Wenn es so bleibt, habe ich kein Problem damit.

Ebenso in Bayern.
Allerdings hängen dort Aushänge mit dem entsprechenden Paragraphen der bayer. Hygieneverordnung an Toilettenspiegeln und Zimmertüren aus.

Und bevor hier Fragen auftauchen: in Bayern haben Gerichte Oralverkehr als Geschlechtsverkehr eingestuft. Damit fällt der BJ eindeutig unter die Kondompflicht.

Gruß vom Maxe.
Nun mal ehrlich, welche professionelle DL verlässt sich denn darauf, das die Schutzausrüstung, die der Kunde mitbringt einwandfrei ist?

Wenn ich im Job Schutzausrüstung benötige bringe ich sie selbst mit und verlasse mich nicht darauf,dass Kunde schon was dabei hat.

DL, die AO etc. bieten lasse ich da mal aussen vor.

Anders gesagt, das Gesetz ist das Papier nicht wert, au dem es geschrieben steht.
Und wie sieht's dann mit Cunnilingus aus? Wenn für den Blowjob Kondompflicht vorgeschrieben ist, dann dürfte C auch nur mit Schutzvorrichtung ausgeführt werden. Seltsam - die Bundesregierung reguliert den Bettverkehr bis ins kleinste - beim Grenzverkehr (sprich: Migration) wird alles geduldet. Wir haben wirklich klasse Pfeifen (sorry: Politiker) in Berlin. Danke
Künftig Oralverkehr mit Gummipflicht?

Gesetze sind auslegungsfähig. Dann hat die SDL beim FO ein Kaugummi im Mund. Da soll noch einer behaupten, der Verkehr
war gesetzeswidrig.   
Sind alles   Gummiparagraphen.... Grübel
Wie ist denn der exakte Wortlaut des Gesetzes?Muss ein Kondom dabei sein oder muss ein Kondom getragen werden?

Ich denke z.B. an das Gesetz zu den Warnwesten. Jedes Auto muss eine haben, tragen muss nan sie jedoch nicht. ;-)
Hallo zusammen,

im Haus 16 in Saarbrücken ist ein entsprechender Auszug aus der saarländischen Hygieneverordnung.
Ich habe dort noch nie FO angeboten bekommen und dort auch nicht danach gefragt.
Ich denke, dass die Behörden prüfen werden, ob auf die Pflicht hingewiesen wird.

Zur Prüfung der Umsetzung: Wollen die Beamten dann den Schaeferstuendchen beiwohnen oder einfach Mal ein Zimmer stürmen ?
Da stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Zudem haben die Beamten momentan eher Wichtigeres zu tun: es kann nicht sein, dass ich mich abends in einer Innenstadt nach 20 Uhr nicht mehr sicher fühle ...

LG
BornIn1980
(04.02.2016, 07:13)Griso schrieb: [ -> ]Wie ist denn der exakte Wortlaut des Gesetzes?

Falls du ihn findest, zitiere ihn doch hier. Wink
Dann kann sich jeder sein eigenes Bild über die Formulierung machen, die Auslegung von Richtern könnte trotzdem überraschen.

Ach ja. Den exakten Wortlaut der bestehenden Kondompflicht für Bayern und Saarland hättest du mit geringem Aufwand im Forum finden können. Dodgy
 
https://www.lustscout.to/forum/showthread.php?tid=744
https://www.lustscout.to/forum/showthrea...tid=122086
(03.02.2016, 11:41)vorenus schrieb: [ -> ]FO wird nicht mehr offen angeboten, also in Anzeigen oder im Web. Im Verrichtungszimmer flutscht die Nudel dann meist ungefragt blank ins Mündchen. Bisher hatte ich auch noch keinen Fall, in dem FO nicht ging oder gar mehr dafür verlangt wurde. Wenn überhaupt, fragen die SDL eher, ob mit oder ohne beim französisch.

In Bayern war ich 2 x poppend tätig. Da häng dann so ein Aushang an der Türe. Nur mit Gummi.

Ohne Blasen eigentlich nur die Asiatinnen, bei den anderen ist es oft Verhandlungssache.

Evlt. wird es schwieriger sich ohne Gummi einen Blasen zu lasen,oder die wollen das was extra für.

Solange sie die die Nutten nicht ganz verbieten (Ist das nicht in Frankreich so) ist mir das Gesetz erstmal auch egal.

Grüße Quax Winke Winke
(03.02.2016, 21:28)nobby schrieb: [ -> ]Und wie sieht's dann mit Cunnilingus aus? Wenn für den Blowjob Kondompflicht vorgeschrieben ist, dann dürfte C auch nur mit Schutzvorrichtung ausgeführt werden. Seltsam - die Bundesregierung reguliert den Bettverkehr bis ins kleinste - beim Grenzverkehr (sprich: Migration) wird alles geduldet. Wir haben wirklich klasse Pfeifen (sorry: Politiker) in Berlin. Danke

Das ist, nach derzeitiger, juristischer Definition, keine "beischlafähnliche Handlung", es sei den, dass es im Rahmen einer Straftat und unter Zwang geschieht. Um die Bedingungen des Beischlafs oder der beischlafähnlichen Handlung zu erfüllen, muss des Mannes Nudel (und nur die Nudel) in eine Körperöffnung gesteckt werden. Zunge, Finger, Zehen sind keine juristischen Beischläfer.

So hat es mir ein Strafrechtler erklärt.
[quote pid='837094' dateline='1454583655']
Um die Bedingungen des Beischlafs oder der beischlafähnlichen Handlung zu erfüllen, muss des Mannes Nudel (und nur die Nudel) in eine Körperöffnung gesteckt werden. Zunge, Finger, Zehen sind keine juristischen Beischläfer.

So hat es mir ein Strafrechtler erklärt.
[/quote]

Unterliegt zwar nicht der deutschen Rechtsprechung, aber ich erinnere mich an die Aussage des Ex Präsidenten Bill Clinton der ja auch "no sexual relationship" mit seiner Praktikantin Monika Lewinski pflegte, da nur seine "Zigarre" den Weg in seine Praktikantin gefunden hatte...
vorenus schrieb:[quote pid='837094' dateline='1454583655']
Um die Bedingungen des Beischlafs oder der beischlafähnlichen Handlung zu erfüllen, muss des Mannes Nudel (und nur die Nudel) in eine Körperöffnung gesteckt werden. Zunge, Finger, Zehen sind keine juristischen Beischläfer.

So hat es mir ein Strafrechtler erklärt.
mex schrieb:Unterliegt zwar nicht der deutschen Rechtsprechung, aber ich erinnere mich an die Aussage des Ex Präsidenten Bill Clinton der ja auch "no sexual relationship" mit seiner Praktikantin Monika Lewinski pflegte, da nur seine "Zigarre" den Weg in seine Praktikantin gefunden hatte...


In Bayern ist das Geschlechtsverkehr.
(04.02.2016, 15:16)Maxe schrieb: [ -> ]
Zitat:
In Bayern ist das Geschlechtsverkehr.
Im bayrischen Urteil ging es m.E. um Fellatio oder habe ich das falsch im Hinterkopf?
(04.02.2016, 10:20)Quax der Bruchpilot schrieb: [ -> ]........Solange sie die die Nutten nicht ganz verbieten (Ist das nicht in Frankreich so) ......

Grüße Quax  Winke  Winke

So denken wohl viele, ist aber Unsinn.

In Frankreich findest du legalen paysex ohne Ende,
zumeist in Privatwohnungen via internet, aber auch an einigen öffentlichen Plätzen.

Offiziell verboten sind lediglich Bordelle und (lex Sarkotzy) das öffentiche Anmachen der Freier  
etwa durch "Bonjour sagen" und gleichzeitiges Lächeln....

Lächerlich zwar, aber du findest etwa in Paris alles, was du suchst (wenn du über genügend finanzielle Mitel verfügst).
Vor allem, wenn du gerne dunkelhäutige Damen besuchst, ist das Angebot sehr viel größer als bei uns.
Servus Winke ,

ich verstehe die ganzen Diskussionen nicht, deswegen diskutiere ich mit. Ich bin ja auch schon
gut 20 Jahre unterwegs. Ficke zwar mit, aber im Prinzip manchmal auch ohne. Wie geht das??

Das Kondom wird übergezogen und dann von der Dame eingerissen. Ihr Kommentar: "Wenn
doch mal jemand reinkommt und schaut, dann ist es halt während des Aktes passiert/kaputt
gegangen und wir haben es nicht gemerkt". Wo ist hier der Gegenbeweis? Kondom war ja
drüber, ist halt gerissen, kann passieren. Berufsrisiko.

Mann kann das alles auslegen wie man will, es gibt immer eine Umschreibung.

Winke
Unsere Kramp-Karrenbauerin hat schon direkt nach Einführung der Kondompflicht gesagt, dass sie sich der Probleme bei der Kontrolle bewusst ist, man aber ein Signal setzen will. Im Klartext bedeutet das wohl "Wir können es nicht kontrollieren, machen es aber dennoch!". Politiker eben.

Die saarländische Polizei hat ganz offiziell verlauten lassen, dass sie diese Kontrollen verweigert, den dafür hätte sie nicht einmal ansatzweise genug Personal. Im Klartext "Wir haben besseres zu tun und stellen für so einen Mumpitz niemanden ab.".

Letztendlich kann eh nur geprüft werden, ob der Aushang zur Kondompflicht ordnungsgemäß angebracht ist. Dass Polizei oder Ordnungsamt das Verrichtungszimmer zur Kondombeschau stürmen ist ausgeschlossen. Der Sexualbereich ist vom "Allgemeinen Persönlichkeitsrecht" umfassend geschützt. Wer das täte würde gleich gegen mehrere Artikel des GG verstoßen.
(05.02.2016, 10:27)vorenus schrieb: [ -> ]Dass Polizei oder Ordnungsamt das Verrichtungszimmer zur Kondombeschau stürmen ist ausgeschlossen.

http://www.saarland.de/6767_111506.htm


Zitat:Land: Änderung des saarländischen Polizeigesetzes

Die Polizei wird künftig berechtigt sein, an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird, jederzeit ohne besondere weitere Voraussetzungen Identitätskontrollen durchzuführen. Weiter legt der Gesetzgeber eindeutig fest, dass die Polizei künftig zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit Wohnungen betreten kann, welche der Prostitution dienen. Diese neue Kontrollbefugnis gilt sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die Verwaltungspolizei in Form der Ortspolizeibehörden. Beide sind berechtigt und verpflichtet, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen.

Dodgy
(05.02.2016, 11:20)loewe schrieb: [ -> ]
Zitat:Land: Änderung des saarländischen Polizeigesetzes

Die Polizei wird künftig berechtigt sein, an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird, jederzeit ohne besondere weitere Voraussetzungen Identitätskontrollen durchzuführen. Weiter legt der Gesetzgeber eindeutig fest, dass die Polizei künftig zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit Wohnungen betreten kann, welche der Prostitution dienen. Diese neue Kontrollbefugnis gilt sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die Verwaltungspolizei in Form der Ortspolizeibehörden. Beide sind berechtigt und verpflichtet, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen.

Dodgy

Ja, den Text kenne ich. 
Zwei Dinge sind daran neu. Die Polizei/Ordnungsamt dürfen jetzt P6-Räumlichkeiten zur Kontrolle betreten, ohne weiteren Anlass.
Die Polizei durfte es schon immer und das Ordnungsamt darf es jetzt auch, P6-Wohnungen zur "Abwehr dringender Gefahren"betreten, die ja juristisch besonders geschützt sind. Mehr steckt eigentlich nicht dahinter. Dringende Gefahren sind die Bedrohung wichtiger Rechtsgüter wie Leben oder Freiheit. In der Praxis bedeutet das, dass man im Club mit Besuch rechnen muss. In Wohnungen eher nicht. Im Rahmen eine Razzia gegen Menschenhandel ist natürlich mit allem zu rechnen, das war aber auch vorher so, weil da richterliche Anordnungen vorliegen.

Die Begründung für das alltägliche Betreten eines Verrichtungszimmers, in dem gerade eine Nummer läuft, würde ich allerdings gerne hören. "Da schrie eine um ihr Leben!" ;-) Da die allgemeinen Persönlichkeitsrechte sich aus dem GG herleiten, haben sie vor Gericht einen ungleich höheren Stellenwert, als der Wortlaut eines Landespolizeigesetz. Ich schätze das würde die erste Klage nicht überleben. Genau deswegen wird ja auch so rumgeeiert.
Einfach dafür sorgen, dass die Zimmer von innen abschliessbar sind.

Stuart, Big Grin
Seiten: 1 2