29.07.2009, 09:56
Wie jetzt ? gibt es tatsächlich noch keinen Thread zum Dienstwagenklau von Frau Schmidt ???
Also, da die „Dienstwagenaffäre“ rund um Frau Ursula Schmidt heiß diskutiert wird, will ich mal ein paar Zusatzinfos geben. :teach
Es macht sich einfach besser, wenn man am Stammtisch seine Argumentationskette mit dem Satz : „Ich habe in meinem Hurenforum gelesen, dass es so und so ist“ beginnen kann.
Zunächst mal vorab : Grundsätzlich ist es legitim, wenngleich auch mitten im Wahlkampf sehr ungeschickt, mit dem Dienstwagen in Urlaub zu fahren (wenn man denn ordnungsgemäß versteuert).
Ich zeige hier mal die ertragsteuerlichen Auswirkungen auf, die umsatzsteuerlichen Vorschriften lasse ich hier außer Acht.
Grundsätzlich gibt es für die Dienstwagennutzung ja diverse Methoden, wie mit der Privatnutzung umgegangen wird : Die sog. „1%-Regelung“ und die Fahrtenbuchmethode.
Die 1%-Regelung :
Bei Anwendung der 1 %-Regelung wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil der Privatnutzung des Firmenwagens pauschal ermittelt. Dazu wird pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des PKW im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt, § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.
Sofern der Firmenwagen daneben noch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
genutzt werden kann, ist als weiterer geldwerte Vorteil pro Monat und pro Kilometer der Entfernung
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt
der Erstzulassung zzgl. der Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen,
§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG.
Die Fahrtenbuchmethode :
Anstatt o.g. 1%-Regelung, können die auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen angefallenen Aufwendungen angesetzt werden, § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG. In diesem Fall sind in
einem ersten Schritt die Gesamtkosten des Firmenwagens eines Jahres vom 1.1. bis zum
31.12. zu ermitteln. Der auf die Privatnutzung entfallende Anteil ist grundsätzlich in einem
zweiten Schritt zu berechnen, indem die Privatfahrten sowie die Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte mit der gesamten Jahreskilometerzahl ins Verhältnis gesetzt werden. Im
dritten Schritt wird der Privatanteil mit den Jahresgesamtkosten multipliziert.
Aus sog. Praktikabilitätsgründen (ich liebe diesen Begriff) wird meistens die 1%-Regelung angewandt, da Betriebsprüfer des Finanzamts sich nur zu gerne auf die Fahrtenbücher stürzen, um diese inhaltlich zu verwerfen.
Was bedeutet das für Frau Schmidt ? :hmm
Nun, es ist die Rede von einem Listenpreis von 120.000 EURO.
Berechnet man nun 1% von 120.000 EURO, sind dies 1.200 EUR monatlich, also 14.400,00 EUR jährlich, die Frau Schmidt zu versteuern hätte (zzgl. Fahrten zw. Whg und Arbeitsstätte, aber die vernachlässige ich hier, da mir natürlich die näheren Umstände nicht bekannt sind).
Bei über-den-Daumen-gepeilten 45% Steuerbelastung würde Frau Schmidt monatlich 540 EUR zahlen, könnte den Wagen rund um die Uhr vollgetankt, geputzt, bestens gewartet etc. nutzen. Alles wäre rechtens und sie wäre aller Sorgen und Anschuldigungen los gewesen.
Das wäre aber zu einfach und sie beteiligt sich an Volkssport Nummer 1, dem Beschiss des Finanzamts und trägt hier und da ein paar private Kilometerchen in ihr Fahrtenbüchlein ein und freut sich, wie sie doch für Kleingeld zu so einem schönen Wagen kommt
Das alles sieht genau so lange gut aus, bis Frau Schmidt nach Alicante fährt.
Entfernung Berlin – Alicante einfach : 2.400 km. Macht also allein für Hin- und Rückfahrt 4.800 km. Hinzu kämen die vor Ort gefahrenen Kilometer.
Nicht nur, dass dies strapaziös ist, eine solche Strecke zu fahren, es kostet auch ne Menge Geld (Autobahngebühren, Sprit etc.) und macht zudem auch noch den Schnitt des ganzen Fahrtenbuchs kaputt (immerhin würde ihr Privatanteil dadurch nicht unerheblich erhöht). :nein:
Da die Ursula spitz rechnen kann und ein cleveres Mädchen ist, entwickelt sie einen Plan, dem man eine gewisse „kriminelle Energie“ nicht absprechen kann : :schlimm:
Uschi fliegt ganz entspannt nach Alicante. Man fingiere einen völlig unnötigen Termin mit einem örtlichen Bürgermeister zu Beginn des Urlaubs, lege eine Krankenhausbesichtigung ans Ende des Urlaubs und gebe dem Ganzen somit einen „dienstlichen Touch“. Das ist die Legitimation, die vom Bund der Steuerzahler genannten 10.000 EUR Gesamtkostenb der Aktion von Vater Staat (und damit von uns) blechen zu lassen.
Dumm nur, dass es aufgefallen ist.
Wie wertet man das nun ? Betrug ? Unterschlagung ? Zumindest aber ist es Steuerhinterziehung.
Den Vorsatz wird man schwerlich nachweisen können. Mich würde es jedoch nicht wundern, wenn beim Blick in ihren persönlichen Urlaubsplaner der letzten Jahre rein zufällig auch hier Termine mit lokalen Politgrößen stattgefunden hätten.
Das war Tylers kleine Sprechstunde zu dem Thema.
Ach und bitte : Ich habe bei den Berechnungen gerundet .. also mir jetzt bitte nicht noch Soli, mögliche Kirchensteuer etc. vorrechenn
Und da es so schön passt : Hier ein klasse Bild, wie die Werbung darauf reagiert hat.
Dank an Hejob, der das Bild gefunden hat und bei "witze, witze" eingestellt hat.
Also, da die „Dienstwagenaffäre“ rund um Frau Ursula Schmidt heiß diskutiert wird, will ich mal ein paar Zusatzinfos geben. :teach
Es macht sich einfach besser, wenn man am Stammtisch seine Argumentationskette mit dem Satz : „Ich habe in meinem Hurenforum gelesen, dass es so und so ist“ beginnen kann.
Zunächst mal vorab : Grundsätzlich ist es legitim, wenngleich auch mitten im Wahlkampf sehr ungeschickt, mit dem Dienstwagen in Urlaub zu fahren (wenn man denn ordnungsgemäß versteuert).
Ich zeige hier mal die ertragsteuerlichen Auswirkungen auf, die umsatzsteuerlichen Vorschriften lasse ich hier außer Acht.
Grundsätzlich gibt es für die Dienstwagennutzung ja diverse Methoden, wie mit der Privatnutzung umgegangen wird : Die sog. „1%-Regelung“ und die Fahrtenbuchmethode.
Die 1%-Regelung :
Bei Anwendung der 1 %-Regelung wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil der Privatnutzung des Firmenwagens pauschal ermittelt. Dazu wird pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des PKW im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt, § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.
Sofern der Firmenwagen daneben noch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
genutzt werden kann, ist als weiterer geldwerte Vorteil pro Monat und pro Kilometer der Entfernung
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt
der Erstzulassung zzgl. der Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen,
§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG.
Die Fahrtenbuchmethode :
Anstatt o.g. 1%-Regelung, können die auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen angefallenen Aufwendungen angesetzt werden, § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG. In diesem Fall sind in
einem ersten Schritt die Gesamtkosten des Firmenwagens eines Jahres vom 1.1. bis zum
31.12. zu ermitteln. Der auf die Privatnutzung entfallende Anteil ist grundsätzlich in einem
zweiten Schritt zu berechnen, indem die Privatfahrten sowie die Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte mit der gesamten Jahreskilometerzahl ins Verhältnis gesetzt werden. Im
dritten Schritt wird der Privatanteil mit den Jahresgesamtkosten multipliziert.
Aus sog. Praktikabilitätsgründen (ich liebe diesen Begriff) wird meistens die 1%-Regelung angewandt, da Betriebsprüfer des Finanzamts sich nur zu gerne auf die Fahrtenbücher stürzen, um diese inhaltlich zu verwerfen.
Was bedeutet das für Frau Schmidt ? :hmm
Nun, es ist die Rede von einem Listenpreis von 120.000 EURO.
Berechnet man nun 1% von 120.000 EURO, sind dies 1.200 EUR monatlich, also 14.400,00 EUR jährlich, die Frau Schmidt zu versteuern hätte (zzgl. Fahrten zw. Whg und Arbeitsstätte, aber die vernachlässige ich hier, da mir natürlich die näheren Umstände nicht bekannt sind).
Bei über-den-Daumen-gepeilten 45% Steuerbelastung würde Frau Schmidt monatlich 540 EUR zahlen, könnte den Wagen rund um die Uhr vollgetankt, geputzt, bestens gewartet etc. nutzen. Alles wäre rechtens und sie wäre aller Sorgen und Anschuldigungen los gewesen.
Das wäre aber zu einfach und sie beteiligt sich an Volkssport Nummer 1, dem Beschiss des Finanzamts und trägt hier und da ein paar private Kilometerchen in ihr Fahrtenbüchlein ein und freut sich, wie sie doch für Kleingeld zu so einem schönen Wagen kommt
Das alles sieht genau so lange gut aus, bis Frau Schmidt nach Alicante fährt.
Entfernung Berlin – Alicante einfach : 2.400 km. Macht also allein für Hin- und Rückfahrt 4.800 km. Hinzu kämen die vor Ort gefahrenen Kilometer.
Nicht nur, dass dies strapaziös ist, eine solche Strecke zu fahren, es kostet auch ne Menge Geld (Autobahngebühren, Sprit etc.) und macht zudem auch noch den Schnitt des ganzen Fahrtenbuchs kaputt (immerhin würde ihr Privatanteil dadurch nicht unerheblich erhöht). :nein:
Da die Ursula spitz rechnen kann und ein cleveres Mädchen ist, entwickelt sie einen Plan, dem man eine gewisse „kriminelle Energie“ nicht absprechen kann : :schlimm:
Uschi fliegt ganz entspannt nach Alicante. Man fingiere einen völlig unnötigen Termin mit einem örtlichen Bürgermeister zu Beginn des Urlaubs, lege eine Krankenhausbesichtigung ans Ende des Urlaubs und gebe dem Ganzen somit einen „dienstlichen Touch“. Das ist die Legitimation, die vom Bund der Steuerzahler genannten 10.000 EUR Gesamtkostenb der Aktion von Vater Staat (und damit von uns) blechen zu lassen.
Dumm nur, dass es aufgefallen ist.
Wie wertet man das nun ? Betrug ? Unterschlagung ? Zumindest aber ist es Steuerhinterziehung.
Den Vorsatz wird man schwerlich nachweisen können. Mich würde es jedoch nicht wundern, wenn beim Blick in ihren persönlichen Urlaubsplaner der letzten Jahre rein zufällig auch hier Termine mit lokalen Politgrößen stattgefunden hätten.
Das war Tylers kleine Sprechstunde zu dem Thema.
Ach und bitte : Ich habe bei den Berechnungen gerundet .. also mir jetzt bitte nicht noch Soli, mögliche Kirchensteuer etc. vorrechenn
Und da es so schön passt : Hier ein klasse Bild, wie die Werbung darauf reagiert hat.
Dank an Hejob, der das Bild gefunden hat und bei "witze, witze" eingestellt hat.