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Normale Version: Strassenstrich in Dortmund / Sperrbezirkausweitung
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Urteil gegen Stadt Dortmund: Recht auf Straßenstrich
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsch...90214.html
Wir gehen jetzt mal ALLE davon aus, daß Dortmund bald wieder einen Straßenstrich hat, egal wo. Wichtig ist - er wird wieder installiert.

So long
(21.03.2013, 17:00)Palerider schrieb: [ -> ]Wir gehen jetzt mal ALLE davon aus, daß Dortmund bald wieder einen Straßenstrich hat, egal wo. Wichtig ist - er wird wieder installiert.

Bei dem Wort "bald" bin ich skeptisch. Die Stadt wird sich wohl mit allen Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, gegen das Urteil zu wehren versuchen. Revision?

Und auch die Bezirksregierung Arnsberg, die bei der Schließung von "Hinter Hornbach" und der Sperrbezirkausweitung eine gewisse Rolle spielte, wird ein Gesicht wahren wollen.

Ich denke also, dass das ein längerer Prozess wird, bis endgültig Klarheit herrscht. Man möge mich Lügen strafen.
Gibt es denn schon einen genauen Urteilstext?
(27.03.2013, 19:46)AusKoblenz schrieb: [ -> ]Gibt es denn schon einen genauen Urteilstext?

Einen Urteilstext habe ich bisher auch noch nicht finden können, jedoch einen Hinweis, der vor 14 Tagen noch nicht verfügbar war.

VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.03.2013, Az. 16 K 2082/11

Vielleicht wird im www in absehbarer Zeit noch was zur Verfügung gestellt.
Falls es jemanden interessiert:

http://openjur.de/u/622963.html
11.08.2015 | 18:24 Uhr
Kein neuer Straßenstrich für Dortmund
DORTMUND Erfolg vor Gericht für die Stadt Dortmund: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage einer Prostituierten gegen das stadtweite Straßenstrich-Verbot abgewiesen. Es wird also keinen neuen Straßenstrich in Dortmund geben.
http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/do...30,2786765

Gericht entscheidet: Straßenstrich in ganz Dortmund verboten
Prostitution auf dem Straßenstrich bleibt in der kompletten Stadt Dortmund verboten. Eine entsprechende Entscheidung von Stadt und Bezirksregierung bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag.
http://www.derwesten.de/panorama/gericht...x310247091
Die Berichterstattung der Presse beim Thema Prostitution im allgemeinen und Strassenprostitution im besonderen kann einem schon tierisch auf die Nüsse gehen. Beim Urteil aus Gelsenkirchen von 2013 wurde schnell auf die Möglichkeit der Stadt Dortmund auf Revision hingewiesen. Jetzt, wo mit der Stadt Dortmund im Sinne der Öffentlichkeitswirksamkeit der richtige gewonnen hat, verkaufen es die Schreibknechte der Politik so als sei schon alles rechtskräftig, endgültig, in Stein gemeiselt. Nur um der öffentlichen Meinung den Weg in die richtige -also ihre- Richtung zu weisen.
verstehe ich das richtig, dass da noch nichts entschieden ist?
Ich denke aber, die Verliererin wird nicht das nötige Kleingeld haben und dagegen nochmals vorzugehen... oder?
Verstehe ich genauso. Als Nicht-Jurist würde ich trotzdem behaupten, dass da national noch mindestens eine Instanz drin wäre. Und europäische Gerichte gibt es ja auch noch, wobei ich nicht weiss, ob die hierzu angerufen werden könnten/dürften.

Aber...

1. die Klägerin dürfte als Prostituierte eine geringere Beschwerdemacht haben als wenn ein Herr Dr. XY daher käme
2. der Beschwerdegrund ist unpopulär und die Presse lenkt die öffentliche Meinung und übt dadurch auch einen gewissen Druck aus
3. der Klägerin dürften die finanziellen Mittel für weitere Kraftakte fehlen
4. die Klägerin steht nebst Anwalt alleine gegen einen Verwaltungsapparat und dürfte früher oder später an die nervlichen Grenzen kommen

Mürbe machen dürfte das Kalkül sein.
09.04.2016 | 05:34 Uhr
Prostitution: Dortmund darf Sperrzone sein
Straßenprostitution bleibt in Dortmund flächendeckend verboten.
http://www.derwesten.de/region/rhein_ruh...18364.html
Das dürfte man in so mancher Amtsstube bei Stadtverwaltungen gerne lesen. Wenn das Schule macht... Isagnix .
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