27.04.2008, 18:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.04.2008, 09:33 von borntopopp.)
Edit: ausgegliedert aus Bilder einfügen, SO WIRDS GEMACHT!
Bislang wurde in diesem Thread lediglich auf die Handwerkliche Handhabung zur Einbindung von Bildern in unser Forum gesprochen.
Beim Surfen bin ich auf folgende Seite gestossen, die mich etwas nachdenklich
gemacht hat.
Auzug:
Gruß
carolusMAGNUS
Bislang wurde in diesem Thread lediglich auf die Handwerkliche Handhabung zur Einbindung von Bildern in unser Forum gesprochen.
Beim Surfen bin ich auf folgende Seite gestossen, die mich etwas nachdenklich

Auzug:
Zitat:Bei der Erstellung von Internet-Seiten werden häufig Elemente verwendet (Texte, Bilder, Grafiken oder Musik), die nicht vom Eigentümer der Seiten selbst erstellt oder gestaltet wurden, sondern von Dritten, die Urheberrechte an diesen Elementen besitzen können. Auch eine unbeabsichtigte Verletzung der Urheberrechte kann Klagen auf Schadenersatz oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.Kann das mal jemand auf eine knappe verständliche und handhabbare Form bringen, damit der Forumnutzer weiß, was er tun darf und was evtl. nicht?
Bezüglich Internet-Seiten können folgende Elemente dem Urheberschutz unterliegen:Zudem können folgende Gestaltungselemente von Internet-Seiten dem Urheberschutz unterliegen:
- Internet-Seiten, die sich als wissenschaftliche oder technische Darstellung bezeichnen lassen (z.B. Forschungsergebnisse)
- Internet-Seiten, die als Computerprogramme Verwendung finden (z.B. Online-Währungsrechner)
- Internet-Seiten, die als Datenbanken genutzt werden (z.B. Online-Wörterbücher)
- optische Gestaltung von Internet-Seiten
- Aufbau, Verknüpfung und Anordnung der Internet-Seiten untereinander
- Sprach- und Schriftwerke (z.B. Abdruck von Auszügen aus Büchern)
- Werke der bildenden Kunst (z.B. Bilder)
- Fotos und Lichtbilder
- Filmsequenzen
- Pläne, Skizzen und Zeichnungen
- Sammlungen von Links und Internet-Adressen
Gruß
carolusMAGNUS
