11.02.2008, 15:30
nur mal ne kurze korrektur.
ich will jetzt nicht klugscheissen, aber es soll ja keiner dumm sterben
es ist kein diebstahl/unterschlagung. da...
sondern betrug.
die inanspruchnahme einer dienstleistung mit der absicht diese später nicht zu bezahlen stellt einen betrug (vorspiegelung falscher tatsachen) dar.
ein ähnlicher fall ist gegeben, wenn man nach dem tanken nicht bezahlt. auch hierbei handelt es sich nicht um diebstahl sondern betrug.
nichtsdestotrotz sind die strafhöhen dieselben
ich will jetzt nicht klugscheissen, aber es soll ja keiner dumm sterben

es ist kein diebstahl/unterschlagung. da...
Diebstahl schrieb:Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
sondern betrug.
Betrug schrieb:Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
die inanspruchnahme einer dienstleistung mit der absicht diese später nicht zu bezahlen stellt einen betrug (vorspiegelung falscher tatsachen) dar.
ein ähnlicher fall ist gegeben, wenn man nach dem tanken nicht bezahlt. auch hierbei handelt es sich nicht um diebstahl sondern betrug.
nichtsdestotrotz sind die strafhöhen dieselben
