12.02.2008, 04:38
Titus schrieb:und jetzt dürft ihr wieder über die Bayern schimpfen, aber da wäre es auch ohne Infektion bereits eine Straftat (gew. Geschlechtsverkehr ohne Schutz per Gesetz verboten)Nö, Titus, selbst in Bayern ist der Verstoss gegen § 6 der Hygieneverordnung keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß, E.R.