01.05.2008, 17:15
wutzehund schrieb:Und ab wann gilt die Schuld als zweifelsfrei erwiesen? ( und das sollte sie bei einer Hinrichtung schon sein...)
Alles nicht so leicht...
Ich habe in diesem Bereich zwar keine Erfahrungen. Ich dachte nur, dass der Grundsatz „In dubio pro reo“ (lateinisch für: „Im Zweifel für den Angeklagten“

Deshalb dürfte nur der verurteilt werden, dessen Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Oder?
Grüsse Schütze