Inzest in Österreich - Einfach unfassbar
Schütze schrieb:Ich habe in diesem Bereich zwar keine Erfahrungen. Ich dachte nur, dass der Grundsatz „In dubio pro reo“ (lateinisch für: „Im Zweifel für den Angeklagten“), gilt.

Deshalb dürfte nur der verurteilt werden, dessen Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Oder?

Grüsse Schütze

Das ist soweit richtig, und trotzdem gibt es genug Fälle von Indizienbeweisführung, wo es zu einer Verurteilung kam, um das Opfer zu schützen...
Ist insofern nicht janz so einfach Wink

@ Carolus: Da hast DU völlig Recht!
Ich hab mich mal vor einigen Jahren hingesetzt, um unser Strafsystem zu überarbeiten ( kostet ja nix, und vielleicht kommt ja was gutes bei raus) mit dem Erfolg, daß ich immernoch am Anfang stehe ( nein, ich hab nicht nur das Blatt angestiert)
Aber wenn man anfängt, seine eigenen Regeln zu hinterfragen, um keine Lücken oder Denkfehler zuzulassen, isses saukompliziert...

Also Jungs, wer Lust hat, mit mir nen juristischen Zirkel zu gründen, kann sich gerne melden, ich steh nach einigen Jahren immernoch am Anfang...
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