04.05.2009, 17:00
Independent schrieb:@charlie2006:
Noch ein bißchen Handwerkliches: Sie hat Deine Adresse nicht. Klar. Datenschutz. Was tun?
1. Sie erstattet Strafanzeige wg. des Verdachts des Betruges gegen Unbekannt.
Nur wg. Verdachts, damit ihr selber nichts passieren kann. Kosten entstehen ihr dadurch keine.
2. Der StA bekommt über die Telefonnummer Deine Adresse heraus und hört Dich an. Wahrscheinlich stellt er das Verfahren ein, nachdem Du plausibel erklärt hast, daß es ein Versehen war.
3. Ihr RA beantragt Akteneinsicht und hat damit Deine Adresse. Preisgünstig und mit überschaubarem Aufwand.
So weit der praktische Teil zum Thema Datenschutz und Telecoms.
Gruß
Independent
genau so kanns ablaufen, sie MUSS noch nicht mal sagen wofür die 50 euro waren, sie kann einfach eine anzeige wegen betrug stellen, einfach behaupten du schuldest ihr geld, sie weiss leider deine adr, nicht mehr nur deine handynummer,das reicht dem staatsanwalt um zu ermitteln,und der muss ermitteln, er muss sich auch die gegenseite anhören, und der hat in 10 min deine komplette adr., datenschutz ??? darüber lacht der staatsanwalt in dem fall, was danach ist??? ist egal, hauptsache sie hat deine adr.
sie kann dann problemlos die anzeige ohne angabe von gründen zurückziehen, da kein öffentliches interesse besteht ermittelt der staatsanwalt auch nicht weiter.
aber sie hat was sie wollte.......... deine adresse.
so einfach geht das.