04.05.2009, 18:01
"1. gibt die Staatsanwaltschaft die Adresse von Charlie an die HH ? lt. Datenschutz eher nicht."
natürlich gibt er die daten weiter, an ihren anwalt, sobald er akteneinsicht anfordert, was denkst du denn??? man man, datenschutz hin oder her.
das muss er sogar.
hier geht es nicht um datenschutz sondern zuerst mal um eine straftat, und zwar betrug, alles andere kläert sich im laufe eines verfahrens, und wenn sie ihn zu unrecht einer straftat bezichtigt, dann wird sie dafür bestraft, dem gegenüber steht aber immer noch das sie dann seine adr. hat, und ich geb dir garantie das ihr anwalt die adr. bekommt, 1000%
natürlich gibt er die daten weiter, an ihren anwalt, sobald er akteneinsicht anfordert, was denkst du denn??? man man, datenschutz hin oder her.
das muss er sogar.
hier geht es nicht um datenschutz sondern zuerst mal um eine straftat, und zwar betrug, alles andere kläert sich im laufe eines verfahrens, und wenn sie ihn zu unrecht einer straftat bezichtigt, dann wird sie dafür bestraft, dem gegenüber steht aber immer noch das sie dann seine adr. hat, und ich geb dir garantie das ihr anwalt die adr. bekommt, 1000%