16.10.2009, 08:25
Dazu muß auch noch erwähnt werden:
Wenn derjenige, der die Sache verliert, sich nicht meldet, erhält der Finder die volle Summe.
Wenn derjenige, der die Sache verliert, sich nicht meldet, erhält der Finder die volle Summe.
Independent schrieb:War fast so und die Bahn hat auch noch was draufgelegt.
Finderlohn im Normalfall: 3%, § 971 BGB; wird die Sache in einer "öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt" gefunden gips nur die Hälfte, § 978 BGB.
NEIN, "Verkehrsanstalt" ist nicht das was viele von Euch jetzt denken !Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...75,00.html
Gruß
Independent