Gerichtsurteil - zu FO?
Wenn man den Hebel bei der HV ansetzten möchte muss man aber die Hure anklagen (und einen passenden Beweis vorlegen). Dürfte viel Schwieriger werden.

So hat sich der Staatsanwalt aber keinen Gefallen getan - der Betreiber hat ja erwähnt das es nun für Ihn Rechtssicherheit gibt.
lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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Nachrichten in diesem Thema
Gerichtsurteil - zu FO? - von loewe - 13.12.2010, 21:17
RE: Gerichtsurteil - zu FO? - von Lustwandel - 13.12.2010, 21:22
RE: Gerichtsurteil - zu FO? - von Pikashu - 14.12.2010, 23:00